Video klärt Falschaussagen auf
Polizist würgt Fotografen: Beamte decken ihren aggressiven Kollegen
Julian Stähle wird bei einem Einsatz von einem Polizisten gewürgt. Weil Beamte gegen ihn aussagen, wird aus dem Opfer ein Täter. Doch dann präsentiert der Fotograf ein Video als Beweisstück.

Foto: Julian Stähle
Ein Polizist bringt einen Fotografen gewaltsam zu Boden und würgt ihn. Beide Seiten erstatten Anzeige, doch nur der Reporter muss vor Gericht. Ein Video, das den Angriff zeigt, bringt schließlich die Wende und enttarnt zwei Polizisten als Lügner.
Polizeigewalt gegen einen Pressevertreter: Dieser Fall beschäftigt seit Wochen die Brandenburger Justiz. Hintergrund ist eine Auseinandersetzung, die sich im September 2019 bei einem SEK-Einsatz in einem Waldstück bei Treuenbrietzen (Potsdam-Mittelmark) abspielte. Fotograf Julian Stähle war nach einer Würgeattacke eines Polizisten fünf Wochen krank geschrieben. Er erlitt Verletzungen am Hals und am Arm sowie einen Schock. Seine Kamera ging kaputt. Doch das Opfer wurde zum Täter gemacht.
Der 26-Jährige stand Mitte August plötzlich vor Gericht, da er den Einsatz behindert und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet haben soll. Stähle habe die Absperrung durchbrochen und anschließend dem Polizisten mit dem Objektiv an seiner Kamera angestoßen. Daraufhin habe sich der Beamte umgedreht, woraufhin Stähle ins Straucheln geriet und dann von alleine stürzte. So zumindest die Version des Polizisten. Diese Aussage bestätigte ein Kollege vor Gericht.
Polizist bricht vor Gericht zusammen
Doch der Schwindel flog auf, weil Stähle und sein Anwalt Sebastian Wendt noch ein Ass im Ärmel hatten. Sie präsentierten als Beweisstück eine Aufzeichnung aus der Videokamera des Fotografen (liegt dem KURIER vor), die die Situation genau dokumentierte. Als die Bilder im Gericht gezeigt wurden, kippte bei den Polizisten die Stimmung. Als es bei der Zeugenbefragung kritische Fragen hagelte, brach der Beamte zusammen, der seinen Kollegen deckte. Der junge Polizist musste mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. Freispruch für den Fotografen! Dafür wird jetzt gegen die beiden Polizisten wegen des Verdachts der Falschaussage ermittelt.
Meistgelesen
Blick in die Sterne
Laut Horoskop: Diese Sternzeichen sind im Oktober vom Glück geküsst
Rezept des Tages
Soljanka wie in der DDR: Hier kommt das Original-Rezept
Blick in die Sterne
Horoskop für Dienstag, 26. September 2023 – für alle Sternzeichen
Neue Staffel auf Sat.1
Mega-Zoff bei „Hochzeit auf den ersten Blick“: Erstes Paar gibt auf!
Jubiläums-Staffel beginnt
„Hochzeit auf den ersten Blick“: Welche Paare sind noch zusammen?

Überführt wurden sie von einem 70-sekündigen Clip, der zufällig lief, weil Stähle gerade filmte. Die Aufnahme zeigt, wie der Fotograf rund drei Meter vor der Absperrung der Polizei steht. Es scheint, als wären der Beamte und der Fotograf bereits kurz zuvor verbal aneinander geraten. Stähle sagt: „Sie werden von mir eine Anzeige erhalten, sie drohen mir“, woraufhin der Beamte kontert: „Da freue ich mich schon drauf“. Nach kurzer Pause fragt der Fotograf nach dem Namen des Polizisten. Als keine Antwort kommt, fragt er etwas patzig: „Ich hätte gerne ihren Namen gehabt. Sie werden doch wissen wie ihr Name ist oder ihre Dienstnummer?“
Daraufhin eskaliert das Gespräch. Stähle wird gepackt, gewaltsam zu Boden gedrückt und gewürgt. Währenddessen brüllt der aufgebrachte Beamte: „Rede ich nicht Deutsch oder was? Ich lasse mich hier nicht beleidigen, Kumpel!“ Der Fotograf röchelt und bekommt keine Luft. Mindestens drei andere Polizisten eilen dazu. Doch niemand greift ein oder beruhigt den Kollegen.
Doch warum zeigte Stähle das Video nicht früher? Laut seines Anwalts wollte sein Mandant das Bildmaterial nicht eher zeigen, da er die Möglichkeit in Betracht zog, dass die Polizisten ihre Aussagen anhand des Videos ändern oder anpassen könnten. „Gegen die betroffenen Polizisten wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet“, sagt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Potsdam. Die Staatsanwaltschaft sichtet nun das Video und prüft, ob eine Körperverletzung und Strafvereitelung im Amt vorliegt.