NSU 2.0 : Polizei dementiert: Böhmermanns Daten nicht aus Berliner Computer abgerufen
Der Satiriker bekam ein rechtsextremes Drohschreiben. Aus einem Berliner Polizeicomputer kam es nach Angaben der Behörde aber nicht.

Wer hat denn da gepatzt? Die Berliner Polizei hat dementiert, dass der Satiriker Jan Böhmermann Opfer von Datenmissbrauch durch die Polizei wurde. Laut der Behörde wurde demnach ein Beamter zu unrecht beschuldigt. Im Zuge der Drohschreiben des „NSU 2.0“ seien die Daten des Moderators von einem Berliner Polizeicomputer abgerufen worden, hatte die „Frankfurter Rundschau“ berichtet.
„Entgegen öffentlich geäußerter Feststellungen erfolgte die Abfrage der Meldeanschrift durch einen Angehörigen der Polizei Berlin im Juli 2019 und nicht im Juli 2020“, sagte ein Polizeisprecher am Freitagnachmittag. „Nach jetzigem Kenntnisstand erfolgte die Überprüfung aus einem dienstlichen Kontext heraus.“ Der Angehörige der Berliner Polizei, der die Abfrage tätigte, habe die Abfragegründe plausibel dargelegt. Er werde nicht als Tatverdächtiger geführt. Die Ermittlungen laufen bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
Die hessische Justizministerin Eva-Kühne Hörmann (CDU) hatte im Innenausschuss des Hessischen Landtags erklärt, dass persönliche Daten des Moderators am 25. Juli 2020 von einem Polizeirechner in Berlin illegal abgefragt worden seien. Dieser Vorfall habe sich nur einige Tage vor einem Drohschreiben von „NSU 2.0“ ereignet. Für das Schreiben soll die Privatadresse Böhmermanns genutzt worden sein, wie die „Frankfurter Rundschau“ schreibt.
Zu jeder Abfrage werden in den Protokolldateien der Abfragegrund, eine Begründung zum Abfragegrund und die Zugangskennung des Abfragenden gespeichert. Der betreffende Mitarbeiter ist somit identifizierbar.
Vor Böhmermann gerieten bereits die persönlichen Daten der Kabarettistin Idil Baydar, der Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz, der Linken-Politikerin Janine Wissler sowie der Journalistin Hengameh Yaghoobifarah in falsche Hände. Deren Adressen wurden von Polizeicomputern in Frankfurt, Wiesbaden, Hamburg und Berlin abgefragt. Im Anschluss hatten die vier Frauen Drohschreiben von „NSU 2.0“ mit rechtsextremen, rassistischen und sexistischen Inhalten erhalten.