Verbotene Liebe im Knast

Oralverkehr hinter Gittern! JVA-Beamtin hat Sex mit einem Sex-Gangster

Der Frau, die sonst Verbrecher bewacht, wird seit Mittwoch in Berlin der Prozess gemacht.

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Die JVA-Frau sitzt neben ihrem Anwalt in Berlin vor Gericht. Sie hatte Oralsex mit einem Knacki.
Die JVA-Frau sitzt neben ihrem Anwalt in Berlin vor Gericht. Sie hatte Oralsex mit einem Knacki.KE.

Eine Frau, die beruflich Verbrecher bewacht, auf der Anklagebank. Pikant der Vorwurf: Verbotene Liebe. Es geht um Sex mit einem Sex-Täter.

Die angeklagte Justizvollzugsbeamtin aufgelöst – „er hat mich erpresst, drohte mir permanent“. Ihr Anwalt: „Sie wurde instrumentalisiert.“

Der Sex war ein Oralverkehr an Harald E. (55), verurteilter Sex-Täter, der sich in Sicherungsverwahrung befindet. Geschehen am 9. April 2020 in der Gefängnisdruckerei. Für die Beamtin Liane T. (Name geändert) eigentlich ein Tabu-Bruch und ein Grund für einen Rauswurf.

Paragraf 174a im Strafgesetzbuch. Es macht sich strafbar, „wer sexuelle Handlungen an einer gefangenen oder auf behördliche Anordnung verwahrten Person, die zum zur Erziehung Ausbildung, Beaufsichtigung oder Betreuung anvertraut ist, unter Missbrauch seiner Stellung vornimmt…“

Der Knast-Sex war ein Oralverkehr

Die Beamtin: „Erst ging es um ein Handy.“ Weil er gedroht habe, Dinge aus ihrem allzu persönlichen Leben öffentlich zu machen, habe sie nachgegeben – „weil er gedroht hat“. Dann ein zweites Handy – auch illegal von ihr erhalten. Schließlich habe er gesagt: „Habe mich in dich verliebt.“ Sie habe versucht, ihm das auszureden – „ich habe nur noch Panik geschoben“.

Sie wusste sicherlich, mit wem sie sich eingelassen hatte: E. saß bereits mehr als 30 Jahre hinter Gittern – seit etwa 22 Jahren ununterbrochen. Zuletzt hatte er im April 2000 eine 20-Jährige ins Auto gezerrt, stundenlang in einem Wald vergewaltigt.

Eine Geldstrafe von 9600 Euro für den Knast-Sex

Die Beamtin: „Wenn ich E. sah, spielte ich ihm vor, dass er mir etwas bedeutet.“ Das sei nur Show gewesen, um zu verhindern, dass er sie bloßstellt mit intimen Dingen. Einige Wochen nach dem Sex habe sie ihm klargemacht: „Das war es, ich will nicht.“

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Die „verbotene Liebe“ wurde bekannt, ein Disziplinarverfahren, eine Strafanzeige. Ein Beamter: „Es gibt weitere mutmaßliche Pflichtverstöße – um die 60.“ Auch ein Fall, in dem sie vor einer Kontrolle gewarnt habe. Und verdächtige Nähe zu einem weiteren Gefangenen soll es gegeben haben.

Im Februar 2022 ein erstes Urteil: Eine Geldstrafe von 9600 Euro für Sex mit E. Nun wird ihre Berufung verhandelt. Fortsetzung: 19. Juni.