Update! Noelle (15) an Rummelsburger Bucht erwürgt: Bekim H. (43) zum zweiten Mal schuldig gesprochen
Der Bundesgerichtshof hatte erhebliche Zweifel an der Schuldfähigkeit des bereits verurteilten Sexualstraftäters.

Mehr als zwei Jahre nach einem Mord an der 15-Jährigen Noelle an der Berliner Rummelsburger Bucht hat das Landgericht der Hauptstadt einen 43-Jährigen in einem Revisionsprozess erneut zu lebenslanger Haft verurteilt. Bekim H. wurde am Freitag des Mordes und der Vergewaltigung schuldig gesprochen. Die Kammer habe „keine erhebliche Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit“ zur Tatzeit erkennen können, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Miczajka.
Der Fall sorgte für Entsetzen und führte zur Verurteilung des bereits als Sexualstraftäter aktenkundigen Täters. Noelle (15) wurde an der Rummelsburger Bucht vergewaltigt und anschließend getötet. Es war Anfang August 2020. Die Leiche der Schülerin wurde in einem Gebüsch am Rande eines Obdachlosencamps gefunden. Bekim H. hatte sich selbst der Polizei gestellt und die Ermittler sogar zur Leiche geführt. Doch die Richter gewährten dem Angeklagten dafür keinen Strafrabatt: Im März 2021 wurde Bekim H. wegen Mordes und Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Chefpathologe Prof. Dr. Michael Tsokos: „Die klare Todesursache war Erwürgen.“
Die Ermordung des Mädchens sollte dessen Vergewaltigung verdecken, waren die Ermittler überzeugt. Bekim H. hatte dagegen beteuert, der Sex sei einvernehmlich gewesen, danach habe er das Kind „nur leicht gewürgt“. Plötzlich habe sie sich nicht mehr bewegt. Seine Verteidiger brachten dann die These ins Spiel, Todesursache sei ein epileptischer Anfall gewesen. Daraufhin beauftragte das Gericht kurzfristig den TV-bekannten Chefpathologen der Berliner Charité, Prof. Dr. Michael Tsokos. Der stellte zweifelsfrei fest: „Die klare Todesursache war Erwürgen.“
Nach der Verurteilung des Täters die nächste Volte: Der Bundesgerichtshof (BGH) äußerte Zweifel an der Schuldfähigkeit des Mannes. Ein damaliges Gutachten hatte bei H. eine hirnorganische Persönlichkeitsstörung festgestellt. Zudem habe er unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden. Der Fall musste neu aufgerollt werden. Das Landgericht konnte auf Basis eines neuen Gutachtens jedoch keine Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung finden. Auch Alkohol und Drogen verminderten demnach nicht die Hemmungsfähigkeit des Angeklagten. und hob das Urteil teilweise auf.
Verteidiger plädieren auf Unterbringung in Maßregelvollzug
Die Staatsanwaltschaft plädierte auch im jetzigen Prozess auf lebenslange Haft. Die Verteidiger sprachen sich für eine Unterbringung ihres Mandanten im Maßregelvollzug aus. Seine Schuldfähigkeit sei erheblich eingeschränkt gewesen. Im Maßregelvollzug hatte Bekim H. bereits 13 Jahre verbracht. Nachdem er eine Rentnerin (68) vergewaltigte, verbrachte er drei Jahre in der Gerichtspsychiatrie, weil eine psychische Erkrankung diagnostiziert worden war. Eine Gutachterin im ersten Prozess zum vorliegenden Fall kam dennoch zu dem Schluss, seine Schuldfähigkeit sei nicht eingeschränkt.
Der deutsche Angeklagte und das Mädchen waren sich in der Nacht zum 5. August 2020 zufällig am S-Bahnhof Ostkreuz begegnet. Bilder aus Überwachungskameras würden belegen, dass sie den Mann zunächst freiwillig begleitet habe, hieß es im ersten Urteil. Der Mann sei dann gewalttätig geworden. Er habe die sich wehrende 15-Jährige auf einem Brachgelände vergewaltigt und erwürgt.