Zunächst war gar nicht beabsichtigt, den Pastor umzubringen, dennoch lautet das Urteil auf Mord.
Zunächst war gar nicht beabsichtigt, den Pastor umzubringen, dennoch lautet das Urteil auf Mord. imago/agefotostock (Symbolbild)

Was für ein abscheuliches Verbrechen: Ein Geistlicher unterhält ein Liebesverhältnis mit einem Mann, beschenkt ihn mehrfach. Das reichte ihm offenbar nicht, er raubte den 77-jährigen Berliner aus, dann war der Mann tot. Nun steht fest: Die beiden Mittäter, einer von ihnen minderjährig, kommen in den Knast.

Vor einem Jahr fiel das Urteil vor dem Berliner Landgericht: Ein Minderjähriger wurde als Mittäter für ein schreckliches Tötungsdelikt verurteilt, ein weiterer Komplize wurde für die Tat zunächst nicht belangt. Nun steht fest: Beide Mittäter kommen in den Knast, die Urteile sind rechtskräftig. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig bestätigte am Donnerstag ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berlin, wie der BGH in Karlsruhe mitteilte. (Az: 5 StR 285/22)

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der damals 77-jährige Pastor ein sexuelles Verhältnis zu einem der Täter. Mehrfach hatte der Pastor den Erwachsenen großzügig mit Geld bedacht. Daher verabredete der Mann mit einem Heranwachsenden und einem dritten, gesondert verfolgten Mittäter, den Pastor in seiner Wohnung aufzusuchen und durch Drohungen und Gewalt zur Herausgabe von Geld und Wertsachen zu zwingen. Eine Tötung des Opfers war zunächst nicht geplant.

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Pastor geknebelt, dann drückte ihm das Trio ein Kissen auf Mund und Nase

Am 30. Juni 2020 verschaffte sich das Trio abends Einlass in die Wohnung, brachte den Pastor zu Boden und knebelte ihn zeitweilig. Weil die Forderungen erfolglos blieben, drückte ihm der gesondert verfolgte Haupttäter ein Kissen auf Mund und Nase, um ihn zu ersticken. Der Heranwachsende hielt ihn dabei fest. Nach dem Tod des Pastors nahmen die Männer sein Mobiltelefon und den Wohnungsschlüssel mit, um später nach weiteren Wertsachen suchen zu können.

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Das Landgericht Berlin verurteilte im Januar 2022 den Heranwachsenden unter anderem wegen Mordes zu acht Jahren Haft. Dabei wandte es noch Jugendstrafrecht an. Dem erwachsenen Angeklagten hatte das Landgericht die Tötung nicht zugerechnet und ihn daher nur wegen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Beide Urteile bestätigte der BGH nun. Sie sind damit rechtskräftig.