Ermordete Alleinerziehende

Mord vor 33 Jahren in Berlin-Neukölln: Erst lebenslange Haft – nun Freispruch

Im September 1987 war eine alleinerziehende Mutter tot in ihrer Neuköllner Wohnung gefunden worden. Erst 2015 kam die Polizei auf einen 62-Jährigen.

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Justitia mit Waage und Schwert (Symbolfoto)
Justitia mit Waage und Schwert (Symbolfoto)imago images

Mehr als 33 Jahre nach dem Mord an einer Berlinerin vor den Augen ihres kleinen Sohnes hat das Landgericht der Hauptstadt den Angeklagten in einem neu aufgelegten Prozess freigesprochen. Die Tat konnte nicht zweifelsfrei bewiesen werden, wie es im Urteil am Donnerstag hieß. Dem 62-Jährigen, der rund zwei Jahre in Untersuchungshaft saß, wurde Haftentschädigung zugesprochen.

Die Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Freiheitsstrafe verlangt hatte, kündigte bereits Rechtsmittel an. Der 62-Jährige war in einem ersten Prozess im September 2019 schuldig gesprochen worden. Die Verurteilung wegen Mordes hatte der Bundesgerichtshof (BGH) aber auf Revision des Angeklagten aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung zurückgewiesen.

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Die 30-Jährige war im September 1987 in ihrer Wohnung in Berlin-Neukölln getötet worden. Die Polizei tappte in dem Fall lange im Dunkeln. Anfang 1991 waren die Ermittlungen eingestellt worden. Ab 2015 wurden dann am Tatort sichergestellte Spuren mit neuen Methoden überprüft. Eine an Kleidung der Getöteten sichergestellte DNA-Spur habe 2018 zu dem deutschen Angeklagten geführt. Nach Gewalttaten in den 1980er-Jahren sei sein genetischer Fingerabdruck in der Datenbank des Bundeskriminalamtes (BKA) gespeichert gewesen.

Der Staatsanwalt ging in seinem Plädoyer von einem Mord aus niedrigen Beweggründen aus. Weil die zweifache Mutter, die er über eine Anzeige kennengelernt habe, nach einigen Treffen Geld für Sex verlangt habe, sei er verärgert und wütend gewesen. Das Gericht schloss sich aber dem Antrag der Verteidiger an.