Klaus R. (62) erhielt im zweiten Prozess Freispruch und Entschädigung für 767 Tage U-Haft.
Klaus R. (62) erhielt im zweiten Prozess Freispruch und Entschädigung für 767 Tage U-Haft. Foto: Pressefoto Wagner

Der Mord an Annegret W. (30) vor 33 Jahren vor den Augen ihres kleinen Sohnes bleibt ungesühnt: Klaus R. (62) erhielt im zweiten Prozess Freispruch und Entschädigung für 767 Tage U-Haft.

Der Mann mit kahlem Kopf verzog keine Miene, als er das Urteil hörte. R. war im ersten Prozess zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Er legte Revision ein - mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Entscheidung auf und ordnete eine Neuverhandlung an.

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Ein spektakulärer Fall, der zunächst als unlösbarer „Cold Case“ galt. Doch Mord verjährt nicht. Und die Ermittler gaben nicht auf. Die 1991 geschlossenen Akten wurden ab 2015 erneut unter die Lupe genommen. Am Tatort sichergestellte Spuren wurden mit neuer Technik analysiert. Eine DNA-Spur am Hauskleid von Annegret W. führte im November 2018 zur Verhaftung von R.

Richter Peter Schuster nun: „Zweifel sind geblieben. Wir können nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit sagen: Er war es.“ Zwar seien die DNA-Spuren am Kleid und auch an einem Pullover der Getöteten „ein starkes Indiz gegen ihn“. Doch damals seien auch frische Sperma-Spuren im Mund der Frau gefunden worden. „Die passen zu ihrem Lebensgefährten, aber nicht zum Angeklagten.“ Der Partner und Vater ihrer Kinder habe ein klares Alibi.

Annegret W. wohnte in der Innstraße in Neukölln. Zwei Kinder, Sozialhilfe. Die Beziehung zum Lebensgefährten harmonisch. Er wusste, dass sie „auch Lust auf sexuelle Abenteuer hatte“, so der Richter.

Am Vormittag des 18. September 1987 klingelte der Mörder. Der Richter: „Sie ließ den Täter in die Wohnung.“ Der jüngere Sohn, zwei Jahre und acht Monate alt, saß im Wohnzimmer. Richter: „Es kam zu einem Streit, dessen Grund wir nicht kennen.“ Die Frau wurde im Schlafzimmer attackiert.

Der Killer wickelt ihr ihren weißen Pullover mehrmals um den Hals, zog die Enden der Ärmel fest zu, strangulierte sie. Dann rammte er ihr ein Küchenmesser fünf Mal in den Hals.

Der kleine Sohn zog später das Messer aus dem Hals, legte sich neben seine geliebte Mama und wartet, bis sein vier Jahre älterer Bruder aus der Schule kommt. „Onkel Degake hat Messer in den Hals gemacht“, sagte er. Doch wer war gemeint?

Der Ankläger, der erneut lebenslang verlangt hatte, kündigte Revision an. Dann geht der Fall erneut vor den BGH. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde R. eine Haftentschädigung von 57.525 Euro erhalten.