Prozess neu aufgerollt
Momo (13) am Berliner Monbijoupark erstochen: War es doch Mord?
Der Täter „wollte dem Jungen eine Lektion erteilen“ und wurde wegen Todschlags verurteilen.

Mord oder Todschlag? Auch nach der Verurteilung des Messerstechers, der im November 2020 einen 13-Jährigen getötet hatte, ist diese Frage noch nicht endgültig geklärt. Der Prozess um die Tötung des Jugendlichen im Monbijoupark in Berlin-Mitte ist nun neu aufgerollt worden.
Das Landgericht der Hauptstadt muss nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) prüfen, ob nicht Totschlag, sondern möglicherweise Mord in Betracht komme. Der Angeklagte kündigte am Dienstag an, sich voraussichtlich am zweiten Prozesstag am Mittwoch zu äußern.
Doch Mord aus niedrigen Beweggründen? Messerstich aus nichtigem Anlass
Der heute 42-Jährige kannte sein Opfer Momo überhaupt nicht. Nach gegenseitigen Beleidigungen stach er dem Jugendlichen ein Messer in die Herzgegend, war dafür im ersten Prozess im Mai 2021 zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Damals hatten die Richter das Vorliegen von niedrigen Beweggründen und damit eine Verurteilung wegen Mordes verneint. Auf die Revision der Nebenklage befand der BGH, dass die rechtlichen Bewertungen zum Nichtvorliegen eines niedrigen Beweggrundes nicht rechtsfehlerfrei seien. Eine andere Strafkammer des Landgerichts prüft den Fall nun.
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Der Angeklagte mit türkischer Staatsbürgerschaft und der palästinensische Junge waren sich Ende Oktober 2020 in einem Tunnel unter der S-Bahn am Monbijoupark zufällig begegnet. Der 13-Jährige habe auf ein Handy geschaut und nicht richtig aufgepasst, hieß es im ersten Urteil. Die Begleiterin des Angeklagten habe einen Schritt zur Seite machen müssen, um nicht angerempelt zu werden. Die Situation sei nichtig gewesen.
Täter wollte dem Jungen „eine Lektion erteilen und als Sieger vom Platz gehen“
Nach gegenseitigen Beleidigungen habe der Mann ein Messer gezogen - „er wollte dem Jungen eine Lektion erteilen und als Sieger vom Platz gehen“, befanden die Richter im ersten Prozess. Gegenüber seiner Begleiterin habe er den Jungen kurz darauf als „kleinen arabischen Hurensohn“ bezeichnet, der „keinen Respekt“ gezeigt habe. Eine Notwehrsituation habe für den Mann nicht vorgelegen.
Der 13-Jährige, der als Siebenjähriger mit seiner Familie aus einem Flüchtlingslager in Syrien nach Deutschland geflüchtet war, starb noch im Park. Zudem hatte der Angeklagte einen damals 22-jährigen Begleiter des Jungen schwer verletzt. Für den jetzigen Prozess sind bislang vier weitere Tage bis zum 2. August geplant.