Missbrauch in Münster: Spur führt Ermittler zu Familienvater nach Eberswalde
42-Jähriger wird in Finowfurt festgenommen. Er soll bei Missbrauchstaten in einer Gartenlaube in Münster aktiv beteiligt gewesen sein. Jetzt sitzt der Mann in Untersuchungshaft.

Der Kreis der Verdächtigen im Missbrauchsfall von Münster weitet sich aus. Die Polizei nahm in Finowfurt bei Eberswalde den 42-jährigen Enrico L. fest, der offenbar bereits seit Längerem im Visier der Fahnder war. Er ist verheiratet und hat drei Kinder. Im Rahmen der Festnahme des mutmaßlichen Haupttäters Adrian V. (27) wurde L. auf einem der bei V. sichergestellten Videos entdeckt. Nach seiner Festnahme wurde auch die Wohnung des Mannes durchsucht und anschließend versiegelt.
Erste Hinweise auf den Mann habe ein zehnjähriges Opfer gegeben, sagten Ermittler am Wochenende in Münster. Man habe mittlerweile „erdrückende Beweise“ gegen den Mann. Er soll sich demnach an der Misshandlung von Kindern in der Kleingartenanlage in Münster beteiligt haben.
Tatverdächtiger baute sich auf Gartengrundstück ein Betonhaus mit Eisentür
Nach Angaben von Nachbarn trugen Fahnder nach der Festnahme von L. diverse Gegenstände aus seinem Wohnhaus. Worum genau es sich dabei handelt, ist noch nicht bekannt. Neben der Wohnadresse von Enrico L. untersucht die Polizei zudem auch ein Grundstück von L. in einer Gartenlaubenkolonie in der Nähe seines Wohnorts. L. war zuletzt Vorsitzender des Kleingärtnervereins. Auf seiner Parzelle steht seit mehreren Jahren ein kleines Holzhaus. Zudem baute der 42-Jährige in den letzten Monaten ein weiteres kleines Gebäude aus Beton mit einer massiven Eingangstür aus Eisen.
Ob es hier auch zu Missbrauchstaten kam, ist noch nicht bekannt, die Polizei äußerte sich zunächst nicht dazu. Allerdings soll im Fahrzeug des Hauptverdächtigen Adrian V. die Brandenburger Adresse von L. in Brandenburg gefunden worden sein. Zudem sei das Fahrzeug des 27-Jährigen in der Vergangenheit in der Nähe von Finowfurt gesehen worden. Die weiteren Ermittlungen unter der Federführung des Polizeipräsidiums Münster dazu dauern an, man stehe „erst am Anfang“, hieß es am Montag aus Polizeikreisen.
Der Bürgermeister von Schorfheide, Wilhelm Westerkamp, sagte am Montag, die Bürger seien wie er selbst ebenfalls „entsetzt und erschüttert“. Bei seinen Gesprächen mit den Bürgern sei zudem auch Verunsicherung zu spüren. „Da ist ja noch längst nicht alles ermittelt, wer weiß, was da noch alles unter dem Teppich hervorkommt“, so der Bürgermeister weiter. „Hier leben ja auch viele Familien und da gibt es natürlich Sorgen“.
Ermittler rechnen mit deutlich mehr Fällen in „Dimensionen, die sich niemand vorstellen kann“
Nach Überzeugung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) werden in den kommenden Monaten in jedem Fall weitere Taten von Kindesmissbrauch bekannt werden. Dass beispielsweise in Nordrhein-Westfalen „immer mehr Missbrauchsfälle bekannt werden“, habe viel damit zu tun, dass die Ermittlungskapazitäten in dem Bereich erhöht worden seien, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Deshalb müssen wir damit rechnen, dass in den nächsten Monaten weitere Gruppen von Kinderschändern auffliegen werden, zum Teil in Dimensionen, die sich bislang niemand vorstellen kann“, so Maatz weiter.
Der GdP-Landesvize kritisierte in diesem Zusammenhang, dass die Ermittlungsarbeit durch die derzeit bestehenden Datenschutz-Regeln behindert werde. Es könne Jahre dauern, bis das Beweismaterial gesammelt sei. Dann seien aber die Verbindungsdaten längst gelöscht und die jeweiligen IP-Adressen ließen sich kaum noch den weltweit agierenden Tätern zuordnen. „Wenn wir verhindern wollen, dass die Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet straffrei bleibt, müssen wir die Telekommunikationsunternehmen verpflichten, die Verbindungsdaten ihrer Kunden wieder zu speichern und den Ermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen.“
8400 Taten von nachweislichem Kindesmissbrauch wegen Datenschutzgesetzen nicht aufgeklärt
Denn oftmals ist die IP-Adresse - eine Art digitaler Ausweis - die einzige Spur zu den Tätern. Der jeweilige Provider protokolliert, welcher Anschluss welche IP-Adresse zugewiesen bekommt. Zwar ändert sich diese Adresse regelmäßig, doch welcher Anschluss wann welche IP-Adresse hatte, wird zunächst gespeichert. Somit bestünde die Möglichkeit, Täter auch nach Jahren noch über ihre IP-Adresse zu finden. In der Praxis müssen diese Daten laut Gesetz aber unwiderruflich gelöscht werden.
Ohne die von Polizei und auch Teilen der Politik immer wieder geforderte Vorratsdatenspeicherung sind den Ermittlern auch nach Angaben des BKA „die Hände gebunden“. Allein im Jahr 2017 konnten demnach „8400 in Deutschland nachweislich begangene Fälle von Kinderpornografie“ nicht aufgeklärt werden, da „der Provider die zur Identifizierung (der Täter, Anm. der Red.) notwendigen Daten bereits gelöscht hatte und die IP-Adresse mangels Vorratsdatenspeicherung keinem konkreten Anschluss mehr zugeordnet werden konnte“. Datenschützer hingegen sehen in der Vorratsdatenspeicherung eine Verletzung der Grundrechte.
Dimension von Missbrauch hat sich „gigantisch verschlimmert“
Nach Ansicht der Kinderschutzorganisation Innocence in Danger haben digitale Medien und Internet die Dimension von Missbrauch „gigantisch verschlimmert. Es macht es einfacher für die Täter sich zu organisieren und Missbrauchsdarstellungen auszutauschen“, sagte Geschäftsführerin Julia von Weiler.
Münster ist demnach nur die Spitze des Eisbergs.