Beamte der Bundespolizei sprechen im Regionalzug vom Berliner Hauptbahnhof zum Flughafen BER mit einem Fahrgast
Beamte der Bundespolizei sprechen im Regionalzug vom Berliner Hauptbahnhof zum Flughafen BER mit einem Fahrgast dpa/Kay Nietfeld (Archivbild)

Messer, Reizgas, Schlagringe und Teleskopschlagstöcke: Diese Dinge gehören laut Bundespolizei zu den sogenannten gefährlichen Gegenständen, die in Berliner Bahnhöfen und Zügen immer wieder bei Gewaltdelikten eingesetzt werden. Die Bundespolizei hat am Freitag angekündigt, in der dritten Septemberwoche Fahrgäste auf den Bahnhöfen Ostbahnhof, Warschauer Straße und Ostkreuz danach kontrollieren zu wollen.

Nachdem die Bundespolizeidirektion Berlin bereits in den Jahren 2018, 2019 und Anfang dieses Jahres Erfahrungen zu Verboten für das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Berliner Bahnverkehr gesammelt hatte, wird es nun eine Wiederholung geben. Das neue Verbot gilt ab Freitag, 17. September um 12 Uhr und endet am Sonntag, 19. September um 2 Uhr.

Trotz weniger Fahrgäste in Corona-Zeiten kommt es häufig zu Gewalt

Hintergrund der Schwerpunktkontrollen ist laut Bundespolizei die zunehmende Gewalt auf Bahnanlagen. „Trotz des zurückliegend coronabedingt geringeren Reiseverkehrs ist es immer wieder zu strafrechtlich relevanten Ereignissen durch die Begehung von Gewaltdelikten unter Anwendung von gefährlichen Gegenständen gekommen“, erklärte ein Sprecher der Bundespolizei.

Aufgrund dessen wurde eine Ordnungsverfügung erlassen, wonach das Mitführen von Messern, Reizgas und sämtlichen Schlaggegenständen an diesen Tagen verboten ist. Wer trotzdem derartige Gegenstände dabei hat und damit erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Außerdem werden diese Gegenstände sichergestellt.