Lockdown in Berlin: Gerichte setzen Haftstrafen aus
Von diesem Dienstag werden bis zum 4. Januar 2021 keine „Ersatzfreiheitsstrafen“ neu aufgenommen, sagte der Sprecher der Justizverwaltung.

In Berlin wird zum zweiten Mal in der Corona-Krise der Haftantritt für Menschen ausgesetzt, die wegen nicht gezahlter Geldstrafen hinter Gitter müssten. Von diesem Dienstag werden bis zum 4. Januar 2021 keine „Ersatzfreiheitsstrafer“ neu aufgenommen, sagte der Sprecher der Justizverwaltung, Sebastian Brux, der Deutschen Presse-Agentur. Die Strafe entfalle aber nicht, sie werde aufgeschoben.
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Solche Verurteilten bleiben laut Sprecher im Schnitt 30 Tage im Gefängnis. Es solle vermieden werden, dass durch die hohe Fluktuation das Virus eingeschleppt wird. Zudem sollten die medizinischen Ressourcen im Justizvollzug weiter bereit stehen können.
259 Betroffene verbüßen derzeit eine Ersatzfreiheitsstrafe
In Berlin verbüßen laut Justizverwaltung derzeit 259 Betroffene eine Ersatzfreiheitsstrafe. Sie würden nun nach und nach entlassen. Diese Strafen werden verhängt, wenn Menschen zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, die sie aber nicht zahlen wollen oder können. Die Haft kann jederzeit abgewendet werden, wenn die Geldstrafe beglichen wird.
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Zu Beginn der Pandemie hatte sich die Justizverwaltung von Senator Dirk Behrendt (Grüne) Mitte März erstmals zu diesem Schritt entschlossen und den Haftantritt für „Ersatzfreiheitsstrafer“ für vier Monate ausgesetzt.
Zudem gab es im März einen Aufschub für verurteilte Straftäter mit kürzeren Gefängnisstrafen. Sie mussten ihre Strafen erst ab Mitte Juli antreten. Das galt für Strafen unter drei Jahren. Anliegen war, die Gefängnisse zu entlasten. Anfang April war die Zahl der Berliner Gefangenen auf einen historischen Tiefstand von genau 3339 gesunken.
Derzeit sitzen laut Justizverwaltung rund 3380 Menschen in den Berliner Haftanstalten. Acht auf das Virus positiv Getestete seien in Quarantäne, so der Sprecher.