Er schoss drei Mal
Update! Lebenslange Haft für Tiergarten-Killer! Gericht sieht Mordauftrag aus Russland – Diplomaten zu „unerwünschten Personen“ erklärt
Russland äußert sich empört über das Urteil, Deutschland schmeißt zwei russische Diplomaten raus

Mehr als zwei Jahre nach den tödlichen Schüssen auf einen Georgier tschetschenischer Abstammung mitten in Berlin ist ein Russe (56) zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Berliner Kammergericht sprach den Angeklagten Vadim K. alias Vadim S. am Mittwoch im sogenannten Tiergartenmord-Prozess schuldig - und erklärte staatliche russische Stellen zum Auftraggeber der Tat. Der Vorsitzende Richter sprach in der Urteilsbegründung von „Staatsterrorismus“.
Protest folgt sogleich
Russischer Protest ließ nicht lange auf sich warten, aber eine deutsche Reaktion auch nicht: Als Konsequenz aus dem Mordurteil erklärte die Bundesregierung zwei Mitarbeiter der russischen Botschaft in Deutschland zu „unerwünschten Personen“. Das sei dem russischen Botschafter Sergej Netschajew bei einem Gespräch im Auswärtigen Amt erklärt worden, sagte Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne). Das kommt einer Ausweisung der Diplomaten gleich, die Mitarbeiter des Geheimdiensts FSB sein sollen.
Zuvor hatte Netschajew selbst schon eine Reaktion auf das Mordurteil angekündigt. „Es handelt sich dabei um einen offensichtlich unfreundlichen Akt, der nicht unerwidert bleibt“, erklärte er. Die Bundesregierung hatte schon während des Ermittlungsverfahrens zwei russische Botschaftsmitarbeiter ausgewiesen und dies mit mangelnder Kooperationsbereitschaft russischer Stellen begründet. Moskau reagierte damals mit der Ausweisung zweier deutscher Diplomaten. So könnte es diesmal auch wieder kommen.
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Botschafter weist Vorwurf als "absurd" zurück
Netschajew mutmaßte auch, dass der Zeitpunkt der Urteilsverkündung - nur eine Woche nach der Vereidigung der neuen Bundesregierung - „nicht von ungefähr ausgesucht“ worden sei. „Offenbar hat jemand ein Interesse daran, dass der Dialog zwischen Russland und der neuen Bundesregierung von Beginn an dadurch überschattet wird.“ Den Vorwurf, dass die Russische Föderation an dem Mord beteiligt gewesen sei, nannte er „absurd“.
Tiergartenmord: Richter folgen dem Antrag der Bundesanwaltschaft
Die Richter folgten mit dem Strafmaß dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Der Vorsitzende Richter Olaf Arnoldi erklärte, dass das Opfer seit langem im Visier der Russischen Föderation gestanden habe. Er erinnerte daran, dass der russische Präsident Wladimir Putin das Opfer später öffentlich einen „Banditen“, „Mörder“ und „blutrünstigen Mensch“ genannt hatte.
Spätestens im Juli 2019 hätten „staatliche Stellen der Russischen Föderation“ den Entschluss gefasst, das Opfer zu liquidieren. „Den Auftrag erteilten sie dem Angeklagten als Mitglied des russischen Sicherheitsapparats und statteten ihn mit einer neuen Identität aus“, so der Richter. Einen Monat vor der Tat sei dem Russen ein offizieller Pass mit der Alias-Identität ausgestellt worden. Nach der Tat habe Russland an der falschen Identität festgehalten, um die „eigene Tatbeteiligung“ zu vertuschen.
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Nach Überzeugung des Gerichts war der Russe am 22. August 2019 eingereist und hatte am 23. den Georgier im Kleinen Tiergarten mit drei Schüssen in Rücken und Kopf getötet. Besonders Schmauch- und DNA-Spuren an der Kleidung, die nach der Flucht des Täters aus der Spree gefischt worden war, sowie detaillierte Zeugenaussagen waren laut Gericht eindeutige Beweise. „Die Tat war durch in Berlin stationierte Helfer akribisch vorbereitet“, sagte Richter Arnoldi.
Der Mann war kurz nach der Tat festgenommen worden, weil Jugendliche beobachtet hatten, wie er sich an der Spree umzog und die Waffe in den Fluss warf.
Tiergartenmord-Opfer hatte im Tschetschenien-Krieg gegen Russland gekämpft
Der Georgier, der seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland gelebt hatte, sei insbesondere deshalb als Staatsfeind betrachtet worden, weil er vor zwei Jahrzehnten im Tschetschenien-Krieg gegen Russland gekämpft hatte. Seine Ermordung war „nichts anderes als Rache und Vergeltung“, sagte der Richter. Das Gericht erklärte, das Opfer habe als politischer Gegner hier Schutz gesucht und Asyl beantragt, um in Deutschland ein zurückgezogenes Leben zu führen. Kämpferisch aktiv sei er schon seit vielen Jahren nicht mehr gewesen. Damit bleibe als Motiv für den Tötungsauftrag allein noch Rache. Die Bundesanwaltschaft hatte bereits früh entsprechende Ermittlungsergebnisse veröffentlicht.
Der kräftige, dunkelhaarige Beschuldigte selbst hatte zu Beginn des Prozesses über seine Anwälte erklären lassen, er heiße Vadim S., sei 50 Jahre alt und Bauingenieur. Verbindungen zum russischen Staat und dem Geheimdienst FSB bestritt er. Das Gericht war nach 55 Verhandlungstagen, bei denen 47 Zeugen gehört worden waren, zu einer anderen Überzeugung gekommen. Es stellte dabei auch eine besondere Schwere der Schuld fest, sodass der Verurteilte nicht nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden kann.
Heftige Urteilsschelte des russischen Botschafters
Der russische Botschafter in Deutschland, Sergej Netschajew, kritisierte den Richterspruch scharf. „Wir halten dieses Urteil für nicht objektiv, für eine politisch motivierte Entscheidung, die die ohnehin nicht einfachen russisch-deutschen Beziehungen weiter ernsthaft belastet“, teilte der Diplomat Staatsmedien in Moskau zufolge mit.
Angehörige des Opfers haben nach dem Urteil eine Reaktion der Bundesregierung verlangt. „Sie wünschen sich jetzt ein deutliches politisches Signal, das zeigt, dass Deutschland ein sicheres Land für Schutzsuchende ist“, sagte eine der Anwältinnen der Witwe und Kinder des Opfers. Auf die Frage, ob dieses Signal von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) kommen sollte, antwortete sie: „Selbstverständlich.“
Die Hinterbliebenen seien „sehr froh und erleichtert“, dass das Gericht einen „Liquidierungsauftrag der russischen Regierung festgestellt hat“, so die Anwältinnen. Das sei für sie „ganz zentral“ bei dem Prozess gewesen.
Verteidiger sieht keine Beweise für die Täterschaft seines Mandanten
Ob der verurteilte Täter eine Revision beim Bundesgerichtshof anstrebt, ist nach Aussage seiner Verteidiger noch nicht klar. „Das ist die Entscheidung des Angeklagten. Diese Entscheidung ist noch nicht getroffen worden“, sagte Verteidiger Robert Unger. Für die Revision ist eine Woche Zeit.
Zum Urteil sagte Unger, für entscheidende Fragen lägen keine Beweise vor, sondern nur Indizien. Für eine Auftragstat „gibt es aus unserer Sicht kein einziges tragfähiges Beweismittel. Die Indizien reichen aus unserer Sicht für ein solches Urteil nicht aus“.
Der Angeklagte muss laut Gerichtssprecherin Lisa Jani eine Gefängnisstrafe nicht zwingend komplett in Deutschland absitzen. „Es ist theoretisch möglich, dass der Angeklagte zu einem späteren Zeitpunkt ausgeliefert wird und gegebenenfalls nicht mehr hier in Deutschland seine Haftstrafe verbüßen muss.“ Zunächst sitze der Mann weiter in Berlin in Untersuchungshaft. Werde das Urteil rechtskräftig, werde entschieden, in welchem deutschen Gefängnis er seine Strafe absitze.