Familienvater erschossen

Kopfschuss-Killer kommt lebenslang hinter Gitter

Mit einer Kugel in die Schläfe wurde dem Opfer das Leben genommen, einem vierfachen Familienvater und Sozialhilfe-Empfänger.

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Der Kopfschuss-Killer feuerte durch die geöffnete Autoscheibe (Symbolfoto).
Der Kopfschuss-Killer feuerte durch die geöffnete Autoscheibe (Symbolfoto).Zoonar.com/imago

Der Geldverleiher saß in seinem noblen Auto, als ein Schuss durch die geöffnete Scheibe fiel. Die Richter nun überzeugt: Bilal T. (62) drückte ab.

Lebenslange Haft wegen heimtückischen Mordes – „das Motiv waren seine Schulden“. Um mindestens 80.500 Euro sei es gegangen. Das belege ein gefundener Schuldschein.

Der tödliche Kopfschuss am 13. Januar 2022. Gegen 18.32 Uhr sollen sich Abdulcelil B. (47) und Bilal T. in Gesundbrunnen getroffen haben. T. sei in den schwarzen BMW X5 von B. gestiegen. Eine kurze Fahrt, dann stoppte der SUV. T. sei ausgestiegen, habe sich laut Anklage zur Fahrertür begeben.

Die Polizei hatte ein Foto des erschossenen 47-Jährigen veröffentlicht.
Die Polizei hatte ein Foto des erschossenen 47-Jährigen veröffentlicht.Polizei Berlin

Mit einer Kugel in die Schläfe wurde B. das Leben genommen. Ein vierfacher Familienvater, der zuletzt im brandenburgischen Hennigsdorf wohnte. Bezog Stütze, hatte aber viel Geld: 4500 Euro einstecken, 34.000 Euro im Zimmer, über 88.000 Euro im Bank-Schließfach.

100 Überwachungskameras überführten den Kopfschuss-Killer

Der Staatsanwalt: „Wo das Geld herkommt, blieb offen.“ Fest stehe: „B. war Geldverleiher.“ Ein Verteidiger im Prozess: „Wuchergeschäfte sind naheliegend.“

Der aus der Türkei stammende T. – grauer Haarkranz, das Gesicht fahl – hatte zu den Vorwürfen geschwiegen. „Verkäufer“ gab er als Beruf an. Früher soll er eine Pizza-Firma geführt haben. Staatsanwalt: „Bei ihm gab es eine finanzielle Schieflage.“

Laut Anklage wollte er die Rückforderung „vereiteln“. Seine Anwälte dagegen: „Ermittlungen wurden von vornherein auf den Angeklagten beschränkt.“ Keine Zeugen, keine Spuren gebe es – „im BMW wurden keine DNA, kein Fingerabdruck, keine Faser von T. gefunden“.

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Indizien lieferten Aufzeichnungen von 100 Überwachungskameras, die Ermittler auswerteten. Der Ankläger: „Der letzte Tag im Leben von B. wurde nahezu lückenlos aufgeklärt.“ Und: „Nur T. hatte Motiv und Gelegenheit“. Mit Rechtsmitteln gegen das Urteil wird gerechnet.