Wegen Whiskey-Cola
Knallhart-Urteil: Haftstrafe für diesen Getränkedosen-Dieb!
Ein Getränkedosen-Dieb geht mit einem Messer auf einen Ladendetektiv los. Das muss er jetzt teuer bezahlen. Am Mittwoch fiel in Berlin das Urteil.

Zwei Dosen Whiskey-Cola für 4,08 Euro in die Tasche gesteckt, Stress mit dem Ladendetektiv, fünf Monate U-Haft: Ilyes M. (24) nun vor Gericht.
Als kleiner Ladendieb wurde er am 24. November in Weißensee von der Polizei abgeführt. Personalien festgestellt, dann durfte er gehen. Dreist: Postwendend lief er zurück zur Filiale, nahm noch einmal zwei Dosen Whisky-Cola für insgesamt vier Euro und acht Cent.
Beim zweiten Mal gab es wieder Ärger mit einem Ladendetektiv. Da soll M. bedrohlich ein Küchenmesser gezogen haben. Das führte zum Vorwurf des besonders schweren räuberischen Diebstahls.
Der Detektiv: „Als er im Kassenbereich war, schaute er zu mir und steckte wieder zwei Dosen ein.“ Vor dem Markt habe der Typ ein Küchenmesser gezogen – „er stach in meine Richtung, ich sprang nach hinten und wurde nicht getroffen“.
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Getränkedosen-Dieb soll Küchenmesser gezückt haben
Aussage steht gegen Aussage. Der Verteidiger zum ersten Fall: „Er war in einem Spielcasino, bekam Durst, ging in den Markt, nahm zwei Dosen und stellte sich an.“ Dann sei er aus der Schlange gezogen worden.
Der Verteidiger: „Er ist von der Polizei mitgenommen worden und war extrem sauer, weil er sich keiner Schuld bewusst war. Er ist zurück in den Markt, um zu zeigen, dass er die Dosen bezahlen wollte.“
Vier Euro hatte M. angeblich in der Tasche. Der Anwalt: „Er legte die Dosen aufs Band und merkte, dass er nicht an Pfand von je 25 Cent gedacht hatte. Er wollte dann nur noch eine Dose.“ Während des Bezahlens sei der Detektiv gekommen – „er schmiss ihn aus dem Laden“. Ein Messer habe es nicht gegeben – „M. bestreitet das vehement“.
Seit 2016 ist der Getränkedosen-Dieb in Europa unterwegs
Ilyes M. war nach dem Geschehen verschwunden. Im März wollte der Tunesier dann einen Asylantrag stellen. Da wanderte er wegen eines bestehenden Haftbefehls in die U-Haft.
Er ist seit 2016 in Europa unterwegs – erst Italien, wo er als Kellner jobbte, dann Frankreich, schließlich kam er vor knapp einem Jahr nach Deutschland. Erst Hamburg, dann Berlin. M.: „Geld bekomme ich von einem Bruder aus Italien.“
Der Anwalt verlangte Freispruch. Der Richter sprach von „besonderer Dreistigkeit“ des Angeklagten. Urteil: Zweieinhalb Jahre Gefängnis.