Die Staatsanwaltschaft hat zehn Jahre wegen Mordes beantragt. Das Urteil soll am Freitag in Potsdam fallen (Symbolbild).
Die Staatsanwaltschaft hat zehn Jahre wegen Mordes beantragt. Das Urteil soll am Freitag in Potsdam fallen (Symbolbild). Foto: dpa/Arne Dedert

Für den tödlichen Schuss aus einer Pumpgun muss ein Mann fünf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Potsdam verurteilte den 60-Jährigen am Freitag wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes, wie Sprecher Sascha Beck am Freitag mitteilte. Außerdem entschieden die Richter, dass der Angeklagte an die Ehefrau des Opfers 20.000 Euro Schadenersatz zu zahlen hat. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann mit der Waffe das Opfer vorsätzlich in den Kopf geschossen hat und dass es kein Unfall war.

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Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft wegen Mordes beantragt, die Nebenklage eine lebenslange Haftstrafe. Die Verteidigung plädierte auf zwei Jahre, ausgesetzt zur Bewährung wegen fahrlässiger Tötung.

Nach Überzeugung der Kammer schoss der Angeklagte am 18. Januar seinem Geschäftspartner während einer verbalen Auseinandersetzung auf seinem Grundstück in Blankenfelde-Mahlow (Teltow-Fläming) mit Schrotmunition aus der Pumpgun in die untere Gesichtshälfte, in der Absicht, ihn zu töten. Der Mann starb sofort. Bei dem Streit soll es um vorangegangene Geschäfte gegangen sein.

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Der Beschuldigte hatte angegeben, der Schuss habe sich versehentlich gelöst. Das Gericht musste aufgrund von Indizien entscheiden, ob es sich bei dem Fall um einen Unfall, Mord oder Totschlag handelte, wie Sprecher Beck erläuterte. Dazu sei die Tat rekonstruiert worden, an der der Angeklagte mitgewirkt habe. Er habe seine Version gezeigt, die Sachverständigen hätten aber Widersprüche aufgedeckt.