Gericht verurteilt Peter G. zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den 53-jährigen Polizeihauptkommissar Peter G. am Dienstag der fahrlässigen Tötung schuldig. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde er seinen Beamtenstatus verlieren.

Der Polizist, der Fabien (21) totraste, wollte Freispruch. Es kam anders, doch Peter G. (53) bleibt frei: 14 Monate Haft auf Bewährung. Der Richter: „Schuldig der fahrlässigen Tötung.“
Der Hauptkommissar reglos. Die Eltern von Fabien Martini wie starr. Fast drei Jahre mussten sie auf den Prozess gegen den Mann, der ihre Tochter aus dem Leben gerissen hatte, warten. Einer der Anwälte der Familie: „Weil die Polizei ihren Job nicht richtig gemacht hat.“ Die Ermittlungen seien „unzureichend und mangelhaft“ gewesen.
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Die Nebenklage verlangte vier Jahre Haft. Sie geht davon aus: „Er hat durch seine mörderische Geschwindigkeit und Alkohol im Blut den Unfall verursacht.“ Britta Martini (49) und Christian Martini (51) bitter enttäuscht: „Wir haben gehofft, dass er wenigstens Gefängnis kriegt.“
Der Horror-Crash am 29. Januar 2018 gegen 13 Uhr. Mit Blaulicht und Martinshorn waren G. und sein Beifahrer in Mitte mit bis zu 135 km/h unterwegs. Ein Einsatz. In der Grunerstraße schoss der Wagen aus dem Tunnel. Ein Zeuge: „Ich dachte, der hebt gleich ab.“ Fabien im weißen Renault Clio wechselte gerade die Fahrspur, wollte auf dem Mittelstreifen einparken.
Der Tod kam rasend schnell: Mit 93 Kilometern pro Stunde krachte das Polizeiauto in den Kleinwagen der jungen Frau. Sie verstarb noch am Unfallort.
Der Richter: „Mit 130 km/h tagsüber in der Innenstadt - das geht gar nicht, ist absolut fahrlässig, eine erhebliche Verletzung der Sorgfaltspflicht. Ein Einsatzbefehl rechtfertigt nicht alles.“ Und: „Fabien Martini hatte keine Chance.“ G. hätte am Tunnelausgang vom Gas gehen müssen. „Eine Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn entbindet Sie nicht, in jeder Lage zu prüfen, ob Sie so schnell fahren dürfen.“
Der Verteidiger hatte auf eine Mitschuld der jungen Frau plädiert: „Obwohl das Martinshorn zu hören war, fuhr sie in den Weg des Einsatzwagens.“ Und er plädierte auf Mitleid für den Polizisten: „Durch den Unfall ist er ein psychisches Wrack.“
Der Fall sorgte auch wegen Verdacht auf Alkohol am Steuer für Aufsehen. Ärzte sollen kurz nach dem Unfall bei G. etwa ein Promille im Blut festgestellt haben. Doch die Probe war nicht auf Veranlassung der Polizei gemacht worden. Die Patientenakte sei später rechtswidrig beschlagnahmt worden, so der Richter. Sie durfte nicht verwertet werden. Und G. gab die Akte nicht frei. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte er seinen Beamtenstatus verlieren.