Das war gar nicht köstlich
Ganz schön schmierig, was eine Imbiss-Frau einem Kontrolleur servieren wollte
Kim N. (54) wollte einem Lebensmittel-Kontrolleur Geld zustecken - als „Trinkgeld“ behauptet sie vor Gericht.

Was dem Kontrolleur im Asia-Imbiss von Kim N. (54) aufgetischt wurde, stank zum Himmel: Mit 50-Euro-Scheinen wollte sie den Mann vom Bezirksamt wohl milde stimmen und schmieren.
Zwei Fälle, die sie nun vors Amtsgericht Tiergarten brachten. Die Vietnamesin servierte Ausreden: „Ich dachte, ich bekommen auch Trinkgeld, ich wollte teilen, weil er so nett war.“ Sie habe sich nichts dabei gedacht - „ich wollte doch nur meine Dankbarkeit zum Ausdruck bringen“.
Sie bangte am 23. September 2021, als ein Lebensmittel-Kontrolleur des Bezirksamtes Pankow den Imbiss unter die Lupe nahm. Er stellte einige Hygienemängel fest, die umgehend beseitigt werden sollten. Der Kontrolleur (31): „Ich kündigte eine Nachkontrolle an.“
Bude nicht dichtgemacht – Kim N. (Name geändert) atmete wohl auf. Doch der nächste unangenehme Besuch war angesagt. Der Staatsanwalt überzeugt: „Sie beabsichtigte, durch ihre Zuwendung eine wohlwollende Prüfung zu erreichen.“
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Schmieriges Angebot im Imbiss: Kontrolleur biss nicht an
Der Kontrolleur wies das unmoralische Angebot deutlich zurück und machte ihr klar: „Das geht gar nicht.“ Zur Nachkontrolle im Imbiss in Prenzlauer Berg wenige Tage später kam er mit einem Kollegen – „um nicht noch einmal in so eine Situation zu kommen“. Kim N. hatte alles blitzblank. Ihren 50-Euro-Schein ließ sie diesmal stecken.
Brenzlig wurde es für die Vietnamesin am 12. Juli 2022. Das Amt musste eilig aktiv werden – Verdacht auf Ekel-Essen. Nach einem Snack aus der Imbiss-Küche soll es einem älteren Paar schlecht gegangen sein. Der Kontrolleur, der bereits Erfahrung mit Kim N. hatte, sah sich im Imbiss um und nahm jede Menge Proben.
Da war der Ofen vorerst aus. Der Kontrolleur: „Ich stellte diverse Hygienemängel fest – so viele, dass ich die Schließung veranlasste.“ Rollos runter und Bude versiegelt. Bis alles einwandfrei ist.
Wieder setzte Kim N. auf ihr „Trinkgeld-Rezept“. Der Kontrolleur: „Als ich meine Proben einpackte, machte sie sich an meiner Tasche zu schaffen.“ Unglaublich: Sie wollte ihm einen 50-Eruo-Schein in den Rollkoffer schieben. Er bemerkte und verhinderte das.

Der Richter: „Warum versuchten Sie es erneut?“ Die Imbiss-Angestellte: „Er war so jung, so freundlich – ich war so von seiner Nettigkeit erfreut.“ Obwohl sie wusste, dass es da um Korruption geht? Kim N.: „Ich bin ein einfacher Mensch, für mich ist es keine Bestechung, nur ein Dankeschön, das tun wir so.“
Kim N., dreifache Mutter, lebt seit 24 Jahren in Deutschland. Hat in Restaurants gearbeitet, war Blumenverkäuferin, ist nun Mitarbeiterin im Imbiss.
Der Richter: „Sie kennen die Regeln in Deutschland und die Rechtslage.“ Sie hat einen Vorteil angeboten und sich somit einer Vorteilsgewährung gegenüber Amtsträgern des öffentlichen Dienstes schuldig gemacht. Kein Bagatelldelikt: Bei einer Verurteilung drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.
Geständnis, keine Vorstrafen – mit einer Geldstrafe kam Kim N. davon. Urteil: 1800 Euro (90 Tagessätze zu je 20 Euro). Der Richter gewährte ihr Ratenzahlen: „Monatlich je 50 Euro.“