Sie waren so skrupellos und fies – und ein gutherziger, alter Mann aus Friedrichshain musste mit seinem Leben bezahlen! Jetzt sind die vier Frauen verurteilt worden!
Mit einer dreisten Masche haben sich vier junge Frauen, im Alter von 25 bis 30 Jahren, im Februar 2023 Zutritt zur Wohnung eines 88-jährigen Mannes in Berlin-Friedrichshain verschafft. Ihr Trick: Sie täuschten Not vor und spielten die Hilfsbedürftigen – eine Lüge, wie sich später herausstellte.
Der Senior, ein gläubiger Katholik voller christlicher Nächstenliebe, ließ die vier Frauen aus Mitgefühl in seine vier Wände. Ein fataler Fehler.
Senior glaubte an christliche Nächstenliebe – und musste sterben!
Hohe Gefängnisstrafen - zwischen sieben bis elf Jahre – verhängte das Gericht für eine unfassbare Tat: Vier junge Frauen sind in Berlin zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Der Vorwurf: Schwerer Raub und Körperverletzung mit Todesfolge!
Die Frauen hatten sich im Februar 2023 in die Wohnung eines 88-jährigen Rentners in Friedrichshain eingeschlichen, ihn betäubt und seine Wertsachen durchwühlt. Der Senior, ein gläubiger Katholik, starb an den Folgen dieser kaltblütigen Attacke.
„Sie haben sich übelst verhalten, sie sind einem dreckigen, niederträchtigen und tödlichen Geschäft nachgegangen“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Groß. Und ja, der Senior sei zweifelsfrei Wochen später an den Folgen der Tat gestorben!

Berlin-Friedrichshain: Tabletten in ein Getränk gemischt
Dem Mann wurden heimlich zerstoßene Tabletten in ein Getränk gemischt. Dabei habe es sich um ein verschreibungspflichtiges Beruhigungsmittel gehandelt. Als der Mann bewusstlos war, durchsuchten die Angeklagten die Wohnung und entwendeten Wertsachen: EC-Karte, Bargeld, Goldmünzen und Pelzmäntel. Der 88-jährige Friedrichshainer verkraftete die Betäubung nicht und starb rund sechs Wochen nach der Tat an den Folgen. „Der 88 Jahre alte Mann war durch die Behandlung dieser vier Frauen dem Tode geweiht“, so der Richter. Mindestens sechs Tabletten seien ihm verabreicht worden.
Tödlicher Raub mit Betäubung: Haftstrafen für vier Frauen
Zwei der Angeklagten waren der Polizei nicht unbekannt, waren wegen ähnlicher Taten bereits vorbestraft.
Wer menschliche Nächstenliebe zeigte, „hatte verloren“. Wenn sie sich Zugang zur Wohnung verschafft hatten, seien Opfer ausgeschaltet worden, um ungestört Schränke und Schubladen zu durchwühlen.
Eine 26-Jährige befindet sich derzeit in Strafhaft, die weiteren Angeklagten in Untersuchungshaft. Zwei der aus Rumänien stammenden Frauen waren wegen des Verfahrens in ihrem Heimatland festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden, eine wurde in der Schweiz gefasst.
Zu Prozessbeginn vor rund vier Monaten hatten sie geschwiegen, sich später aber geständig gezeigt.
Vorsitzender Richter: Wer Nächstenliebe zeigte, „hatte verloren“
Die jungen Frauen seien bereits Mütter mit Verantwortung gewesen „und hatten trotzdem nichts anderes zu tun, als durch Europa zu ziehen und alte Menschen auszunehmen unter Ausnutzung von Gutmütigkeit“, so der Vorsitzende Richter.
Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen zwischen siebeneinhalb und dreizehneinhalb Jahren gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Strafen von maximal fünf Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.