Der schicke Herr Manager

Fettlebe, obwohl sein Unternehmen pleite war - da plünderte er Anleger aus

Berliner Manager wegen vielfachen Betrugs und Untreue verurteilt. 

Teilen
Fünf Jahre Haft für den Manager Robert S. (63).<br><br>
Fünf Jahre Haft für den Manager Robert S. (63).

Foto: Pressefoto Wagner

Er ließ sich einst im Mercedes chauffieren, jetzt wird Robert S. nicht mehr viel herumkommen: Der Manager (63) wurde wegen Insolvenzverschleppung, zweifachen Bankrotts, Betruges in sieben und Untreue in sage und schreibe 467 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Außerdem werden zwei Millionen Euro seiner Beute eingezogen. Am gleichen Tag wurde bekannt, dass jetzt auch gegen seine Frau (49) ermittelt wird, weil sie ihm Beihilfe geleistet haben soll.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Berliner Landgerichts befand den früheren Vorstand einer Medizintechnik-Aktiengesellschaft für schuldig, von 2016 an kein Insolvenzverfahren für die zahlungsunfähige AG zu beantragen. Vielmehr habe er schon seit 2013 Jahresabschlüsse gefälscht. Mit Hilfe dieser geschönten Zahlen brachte er sieben Mal einzelne Anleger dazu, Aktien zu kaufen. 

Dabei sei der Angeklagte „mit außerordentlicher Dreistigkeit“ vorgegangen, so die Vorsitzende Richterin in ihrer  Urteilsbegründung sagte. Den Anlegern seien dadurch Schäden von jeweils bis zu fast anderthalb Millionen Euro entstanden.

Schließlich habe der Angeklagte zwischen März 2017 und Januar 2019 veranlasst, dass Geldbeträge, die eigentlich der AG zugestanden hätten, auf die Konten eines von ihm geleiteten Interessenverbandes umgeleitet zu haben.

Lesen Sie auch: Der Betrug lauert überall >>

Auf diese Art habe er fast vier Millionen Euro beiseitegeschafft, die dann den Gläubigern der AG entgingen. Das auf das Konto des Vereins umgeleitete Geld habe der Angeklagte dann zum Teil für sich verwendet, um damit seine hohen Lebenshaltungskosten zu bestreiten. In den 467 Untreue-Fällen zwackte er zwischen Januar 2014 und August 2017  Vermögen der Aktiengesellschaft direkt für private Zwecke wie Reisen oder Bälle ab.

Robert S. mit der auffälligen Walle-Frisur kam noch billig davon: Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Angeklagter hatten gemäß Strafprozessordnung vereinbart, dass ein Geständnis strafmildernd wirken würde. Daraufhin legte er seine Taten dar.  Um überhaupt mit dem Verfahren fertig zu werden, wurden einige Anklagepunkte aus „prozessökonomischen“ Gründen eingestellt.

Lesen Sie auch: Der größte Schwindel >>

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Robert S. muss aber weiter in Untersuchungshaft bleiben: Das Gericht befürchtet, dass er sonst flüchtet. Womöglich mit seiner Frau, denn der geht es auch an den Kragen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Sie hat den starken Verdacht, dass die Frau 2016 und 2017 als Geschäftsführerin einer Gesellschaft Scheinrechnungen über 400.000 Euro ausgestellt hat, die an die Aktiengesellschaft des feinen Gatten gingen.   

Am 13. Januar hatten Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin die Wohnung des Paars in Mitte und ein Bankschließfach durchsucht, mitsamt „Arrestbeschluss“ über fast 400.000 Euro. Dabei wurden ein Auto und Schmuckstücke im Wert von mutmaßlich mehreren Hunderttausend Euro gepfändet.