Zahlreiche Fälle werden geprüft

Fast 12.000 Ermittlungsverfahren wegen Betrugs bei Corona-Hilfen

Die Hilfen kamen nicht bei allen Menschen an, die sie nötig hatten. Dafür wurden sie ganz offenbar vielfach missbraucht.

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Nicht alle, die Corona-Hilfen bezogen haben, hatten auch Anspruch darauf. (Symbolfoto)
Nicht alle, die Corona-Hilfen bezogen haben, hatten auch Anspruch darauf. (Symbolfoto)dpa/ Robert Michael

In der Corona-Pandemie setzten Bund und Länder zahlreiche Hilfspakete auf, um Unternehmen und Menschen unter die Arme zu greifen. Fehlerfrei lief das nicht. Längst nicht alle Menschen, die es nötig hatten, kamen an die Hilfen. Dafür aber ganz offenbar eine ganze Reihe von Menschen, denen die Hilfen gar nicht zustanden. Allein im Berlin hat die Justizverwaltung nun einen ordentlichen Berg Arbeit vor der Brust.

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Berlin: Fast 12.000 Ermittlungsverfahren wegen Corona-Hilfen

Seit Beginn der Corona-Pandemie sind in Berlin knapp 11.800 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrügereien bei Corona-Hilfszahlungen eingeleitet worden. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage des Linke-Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg hervor. Weitere 7725 Fälle werden demnach noch von der Polizei bearbeitet. Im laufenden Jahr seien bei der Berliner Polizei 3784 Verfahren eingeleitet worden, hieß es von der Justizverwaltung. In weiteren 487 Fällen wird wegen Betrugs bei Abrechnung im Zusammenhang mit Corona-Testzentren ermittelt.

Die Investitionsbank Berlin (IBB) hat laut Senat bislang in 442 Fällen Strafanzeige beim Landeskriminalamt (LKA) gestellt, weil der Verdacht bestehe, dass falsche Angaben gemacht wurden bei der Beantragung von Corona-Hilfen des Bundes oder des Landes. Bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa seien zudem 11 Fälle erfasst, bei der es etwa um Corona-Sonderstipendien gehe oder die Förderung von Kulturveranstaltungen.

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Angaben zum potenziellen Schaden machte die Justizverwaltung nicht. Dazu seien Aussagen erst nach Abschluss der Ermittlungen möglich. Hunderte Verfahren sind zwischenzeitlich jedoch vor Gericht gelandet. Nach den Angaben wurde bislang in 988 Fällen eine Geldstrafe verhängt. Diese bewegte sich nach den Angaben überwiegend zwischen 1000 bis 5000 Euro.

In rund 70 Fällen mussten bis 10.000 Euro gezahlt werden, in sechs Fällen noch höhere Beträge. In 45 Verfahren wurden die Beschuldigten laut Justizverwaltung sogar zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, meist zur Bewährung.

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