Neues Polizeigesetz

Fahnder warnen: „Prostituierte werden der Organisierten Kriminalität ausgeliefert“

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In den meisten offiziellen Bordellen herrscht Recht und Ordnung. Doch die Zwangsprostitution in Wohnungen ist nur schwer kontrollierbar.
In den meisten offiziellen Bordellen herrscht Recht und Ordnung. Doch die Zwangsprostitution in Wohnungen ist nur schwer kontrollierbar.imago stock & people

Das Geschäft mit Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung blüht. Doch das neue Polizeigesetz, an dem die rot-rot-grüne Koalition arbeitet, könnte nach Ansicht von Fahndern die Ermittlungen im kriminellen Rotlichtmilieu erschweren. Nachdem Polizisten und Hilfsorganisationen deutliche Kritik übten, lenken SPD, Linke und Grüne jetzt ein und wollen den Entwurf für das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Asog) nachbessern.

Die Koalitionäre wollten mehrere Regelungen streichen, nach denen die Polizei bisher die Identität von Personen feststellen kann in Wohnungen und an Orten, „wo Personen der Prostitution nachgehen“. Diese Regelungen stammen aus einer Zeit, in der Prostitution illegal war. Seit Juli 2017 gibt es aber ein Prostituiertenschutzgesetz, und die meisten legalen Bordelle halten sich an die Bestimmungen.

Allerdings hat sich die Prostitution in den vergangenen Jahren zunehmend in Wohnungen verlagert, die Kontaktanbahnung erfolgt über das Internet. Das macht es der Polizei schwer, Opfer von Zwangsprostitution auszumachen. „Wenn wir keine Betretungsrechte in bordellartigen Betrieben mehr hätten, würde uns die letzte Kontrollmöglichkeit genommen“, sagt ein LKA-Ermittler. Mit dem bisherigen Gesetzesentwurf seien die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution künftig auf sich allein gestellt und der Organisierten Kriminalität ausgeliefert. „Bei den Kontrollen geht es nicht darum, Prostituierte zu stigmatisieren“, sagt Daniel Kretzschmar vom Bund deutscher Kriminalbeamter (BdK). „Es geht darum, Zutritt zu den Etablissements zu haben, Vertrauen zu den Frauen aufzubauen, sie an Hilfsorganisationen zu vermitteln und aus der Zwangsprostitution rauszukriegen. Das würde uns alles wegbrechen.“ Diese niedrigschwellige Kontaktaufnahme sei essenziell.

Eine moderne Form der Sklaverei

„Man sollte den Gesetzentwurf überdenken“, sagt Barbara Eritt von der Beratungsstelle „In Via“. Die Berliner Beratungsstelle für Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind, konnte nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr in Berlin und Brandenburg etwa 70 Frauen helfen, sich aus Verhältnissen dieser modernen Sklaverei zu befreien. Die Frauen kehrten laut Barbara Eritt in ihre Heimat zurück oder zogen in geschützte Unterkünfte. „Das Delikt Menschenhandel ist ein Kontrolldelikt“, sagt sie. „Die Verfolgung von Zwangsprostitution, die ohnehin schon schwierig ist, wird noch schwieriger werden, wenn die Polizei kein Betretungsrecht der Räume mehr hat.“

Ihre kritische Stellungnahme sowie die des BdK gingen bei den Koalitionären ein, die jetzt der zweiten Lesung des Gesetzesentwurfs im Abgeordnetenhaus entgegensehen. Der BdK schlägt vor, in dem betreffenden Asog-Paragrafen 21 Kontrollen weiter zuzulassen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass dort Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution anzutreffen sind.

„Der BdK hat gute Änderungen vorgeschlagen“, sagt Benedikt Lux von den Grünen. Bereits mit dem bisherigen Entwurf könne die Polizei bei entsprechenden Hinweisen Wohnungen durchsuchen. „Aber wir werden in dem Gesetz zusätzlich noch einmal klarstellen, dass bei Verdacht von Zwangsprostitution, Menschenhandel und sexueller Ausbeutung durchsucht und kontrolliert werden kann.“

Man sei sich noch nicht über die Formulierung einig, „aber ich bin zuversichtlich, dass wir zusammenfinden“, sagt Niklas Schrader von der Linkspartei. „Wenn es Anhaltspunkte für Zwangsprostitution und Menschenhandel gibt, müssen Kontrollen möglich sein. Aber wir wollen die pauschale Kriminalisierung von Prostitution aus dem Gesetz raushaben.“

Opfer von Zwangsprostitution sind vor allem Frauen aus Osteuropa

Frank Zimmermann von der SPD sagt: „Bei der Streichung haben wir gesehen, dass eine Lücke entsteht, dass aber die Geschädigten weiterhin geschützt werden müssen.“

In Berlin führte die Polizei im vergangenen Jahr 33 Verfahren wegen Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung. Opfer von Zwangsprostitution in Wohnungsbordellen oder auf dem Straßenstrich sind vor allem Frauen aus Osteuropa. Im Hintergrund agieren bulgarische und rumänische Banden. Auch Frauen aus Nigeria sind zunehmend betroffen. Nach Erfahrung von Barbara Eritt von „In Via“ werden die Opfer auf verschiedene Weise unter Druck gesetzt: etwa durch Schulden, die durch die Schleusung nach Deutschland entstanden und nun abzuzahlen seien, oder Erpressung, indem etwa damit gedroht wird, Fotos der Frauen in kompromittierenden Situationen in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen oder der Familie zukommen zu lassen.

Bei Kontrollen legaler Bordelle hatte die Polizei in den vergangenen Jahren kaum noch Treffer. Es gab kaum Beanstandungen. „Die Betreiber wollen sich das Geschäft nicht kaputtmachen lassen, indem sie Minderjährige oder Illegale beschäftigen“, sagt ein Ermittler.