Diebe klauten und plünderten säckeweise Post
Sie suchten Geld. Fanden aber keine größeren Beträge

Säckeweise klauten sie Post, rissen Briefe auf der Suche nach Geld auf. Bis sie nachts auf frischer Tat geschnappt und von der Polizei als mutmaßliche Bande „eingetütet“ wurden.
Ein Trio nun vor dem Richter: Cvetko P. (58), Sead T. (30) und Aleksandar P. (30). Bei Dunkelheit und meist in der Nähe des Postverteilzentrums in Schönefeld schlugen sie zu. Das Risiko, dabei entdeckt zu werden, schien gering: Saß doch Cvetko P. als angestellter Transportfahrer am Steuer, hielt für Komplizen und gewährte ihnen Zugang zum verplombten Frachtfahrzeug. 18 Fälle gehen auf sein Konto.
Sie suchten Geld. Fanden aber keine größeren Beträge. Eher die 20 Euro, die Oma und Opa ihrem Enkel zum Zeugnis schickten.
Der Klau begann im Juni 2019. Drei Monate später machte die Polizei am 24. September den Sack zu: Für vier Männer klickten die Handschellen. Sie hatten gerade zwei große Post-Säcke weggeschleppt. Wohnungen in Neukölln, Köpenick und Lichtenberg wurden anschließend durchsucht. Ermittler stellten Säcke mit tausenden geöffneten Briefen sowie einen hochwertigen Porsche sicher.
Den flotten Schlitten (Baujahr 2009) hatte sich Aleksandar P., selbständiger Putzmann, im August gegönnt. Für den Luxus sollte er 25 000 Euro hinblättern. Der Anwalt: „Auf Raten zu je 1000 Euro. Erst zwei hatte er bezahlt.“ Motiv für das Plündern fremder Post: „Erhöhter Geldbedarf.“ Und die Anwältin von T.: „Er hat die Gunst genutzt, weil man über P. an Briefe kam.“
Drei Monate saßen sie in U-Haft. Während T. und Aleksandar P. vorbestraft sind, hatte Cvetko P. bis dahin eine weiße Weste. Der Richter: „Warum haben Sie sich beteiligt?“ P. aber machte aus seinem Motiv ein Geheimnis.
Es waren rund 7300 Euro, die das Trio und weitere Komplizen erbeuteten. Nur Fahrer P. war an allen Taten beteiligt. Das Gericht urteilte: „Schuldig der veruntreuenden Unterschlagung und der Verletzung des Postgeheimnisses.“ Ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung bekam er.
Für die Mitangeklagten gab es wegen gewerbsmäßiger Hehlerei zwei beziehungsweise ein Jahr und neun Monate auf Bewährung. Und jeder Angeklagte soll 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Obendrein ordnete der Richter die Einziehung von Wertersatz in Höhe der erlangten Beute an. KE.