Acht Jahre nach der Tat verhandelt jetzt der Bundesgerichtshof über den Rockermord von Reinickendorf. Neun Mitglieder der Hells Angels waren 2019 wegen Mordes und Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden.
Acht Jahre nach der Tat verhandelt jetzt der Bundesgerichtshof über den Rockermord von Reinickendorf. Neun Mitglieder der Hells Angels waren 2019 wegen Mordes und Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. dpa

Manchmal mag man es gar nicht glauben, wie langsam die Mühlen der Justiz bei uns mahlen. Fünf Jahre lang dauerte der Prozess gegen zehn Rocker der Hells Angels, die in einem Reinickendorfer Wettbüro einen 26-jährigen erschossen. Am Ende verurteilte das Landgericht Berlin acht von ihnen wegen Mordes und einen weiteren wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Freiheitsstrafen. Doch das ist auch schon wieder über zwei Jahre her – und die Urteile sind immer noch nicht rechtskräftig. Jetzt geht einer bundesweit größten Prozesse gegen Rocker geht in die nächste Runde – vorm Bundesgerichtshof.

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Acht Jahre nach den tödlichen Schüssen in einem Berliner Wettbüro befasst sich diese Woche der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit dem Fall. Rund fünf Jahre hatte der Prozess gegen zehn Rocker gedauert, am Ende verurteilte das Landgericht Berlin 2019 acht von ihnen wegen Mordes und einen weiteren wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Freiheitsstrafen. Rechtskräftig geworden ist davon bislang nur ein Urteil - das des Mannes, der umfassend ausgesagt hatte und deswegen bei den Hells Angels als Verräter gilt.

Die Revisionen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft beschäftigen nun die BGH-Richter. Wegen der Größe des Verfahrens und der hohen Zahl an Beteiligten wird an diesem Dienstag (10 Uhr) und Mittwoch (10 Uhr) im großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig verhandelt.

Der Rocker-Chef lachte im Gerichtssaal demonstrativ, warf Kusshände in Richtung der Zuschauerbänke.

Am 300. Prozesstag fiel im Oktober 2019 das Urteil: Lebenslange Haft für acht Hells Angels, darunter Rocker-Boss Kadir P. Schuldig des Mordes an Tahir Ö. (26) aus Rache. Der Rocker-Chef lachte im Gerichtssaal demonstrativ, warf Kusshände in Richtung der Zuschauerbänke. Wütend zeigte sich nur Recep O., der Todesschütze. Mit Wucht drosch er seine Faust gegen das Panzerglas.

Richter Thomas Groß erklärte damals: „Kadir P. ist der Anstifter einer mörderischen, weil heimtückischen und aus niedrigen Beweggründen begangenen Tat.“ Ein Überfallkommando habe Tahir Ö. getötet. Der Richter: „Die von Kadir P. in Auftrag gegebene Tat ist von allen mitgetragen worden.“

Bis heute sind im Internet Aufzeichnungen der Überwachungskameras zu finden von dem tödlichen Anschlag am 10. Januar 2014: 13 teils vermummte Männer marschieren in das Wettcafé in Reinickendorf. Im Hinterzimmer dann laut Anklage die Hinrichtung. Aus Rache nach einer Prügelei vor einer Diskothek, bei der die Hells Angels den Kürzeren gezogen hatten. Und weil sich Ö. abfällig über die Gang von P. geäußert habe.

Der Leichnamdes erschossenen Tahir Ö. wird aus dem Wettbüro „Expekt“ an der Residenzstraße abtransportiert. Zuvor hatte ein Notarzt eine Stunde lang vergeblich versucht, sein Leben zu retten.
Der Leichnamdes erschossenen Tahir Ö. wird aus dem Wettbüro „Expekt“ an der Residenzstraße abtransportiert. Zuvor hatte ein Notarzt eine Stunde lang vergeblich versucht, sein Leben zu retten. Abix

Der Mann an der Spitze zieht eine Knarre, zielt auf Tahir Ö. – der Bandidos-Sympathisant hatte sich mit den Hells Angels angelegt. Acht Schüsse in fünf Sekunden. Sechs Kugeln treffen das Opfer. Nach 25 Sekunden sind alle Täter weg.

Einer der verurteilten Rocker ist heute wieder auf freiem Fuß

Am 4. November 2014 begann der Prozess in Berlin unter hohen Sicherheitsvorkehrungen. Rund fünf Jahre später sprachen die Richter dann ihre Urteile. Der Prozess hatte sich auch wegen Fehlern der Polizei hingezogen. Das Landeskriminalamt habe von der Gefährdung des späteren Opfers gewusst, jedoch Maßnahmen unterlassen, die Tat zu verhindern, so die Richter damals. Rund zwei Jahre werden den Männern nach dem Urteil deshalb als bereits verbüßte Zeit angerechnet. Dagegen richtet sich die Revision der Staatsanwaltschaft.

Einer der verurteilten Rocker ist unterdessen nach sechs Jahren und sieben Monaten Haft wieder auf freiem Fuß, wie sein damaliger Verteidiger Steffen Tzschoppe berichtet. Der damals 32-Jährige war zwar auch wegen Mordes verurteilt worden, kam aber mit zwölf Jahren Haft davon, weil er nach Überzeugung des Gerichts bei der Aufklärung des Falls half. Er gilt seitdem als Verräter und kam in ein Zeugenschutzprogramm.