Prozess

Der Gärtner, der den Garten verwüstete

Gericht verurteilt vorbestraften Betrüger Oliver B. (39) zu 1800 Euro Strafe.

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Oliver B. vor Gericht
Oliver B. vor GerichtFoto: Olaf Wagner

Der Thuja-Hecke sollte er zu Leibe rücken und die Lebensbäume entsorgen. Der Gärtner spuckte große Töne, verlangte Anzahlung, buddelte etwas – und machte sich nach zwei Stunden vom Acker.

Eine Richterin packte den Fall nun an der Wurzel. Oliver B. (39 ) wurde angeklagt. Ihm gegenüber Garten-Besitzer Norbert E. (58). Der Pankower: „Ich gab ihm 1500 Euro in bar, er verschwand und hinterließ ein Chaos auf meinem Grundstück.“

B. hatte sich gerade mit einer Gartenbaufirma selbständig gemacht. Mit Norbert E. (Name geändert) waren 3000 Euro für eine größere Aktion vereinbart. Die Hälfte kassierte B. im Voraus.

Am 27. September sollte es losgehen. Der Gärtner ließ auf sich warten. Norbert E., Kraftfahrer bei einer Klinik: „Er rief an und sagte, er käme eine Stunde später.“ Endlich trudelten er und zwei Mitarbeiter ein. Der Garten-Besitzer: „Ich kochte noch Kaffee.“ Als E. zwei Stunden später mal schauen wollte, guckte er ins Leere: „Sie waren weg. Ich dachte erst an Mittagspause.“

Sie kehrten nicht zurück. B. war nicht mehr erreichbar. Er reagierte nicht auf E-Mails und ging nicht ans Telefon. Nach mehr als vier Wochen erstattete der geduldige E. Anzeige.

Oliver B. nun: „Betrügen war nicht meine Absicht.“ Die Richterin: „Warum setzten Sie die Arbeit nicht fort?“ B.: „Wegen der Wetterlage! Es regnete an dem Tag und dann eineinhalb Wochen.“ Das Geld? „Ausgegeben.“ Er habe schließlich „etwa 20 Prozent der Arbeiten ausgeführt“. Inzwischen hat er die Firma abgemeldet, bezieht Stütze.

In der Aktes sind Bilder vom „Tatort“. Der Staatsanwalt zum Gärtner: „Als Sie gingen, sah es schlimmer aus als vorher!“ Der Pfusch-Gärtner beleidigt: „Stimmt gar nicht.“ Der Garten-Besitzer konterte: „Geregnet hat es nicht. Er hat zwei Stunden Mist gemacht!“ Die Hecke, die weg sollte, überlebte die Buddelei. E.: „Dabei wollte er mit einem Häcksler kommen.“ Die Thuja entsorgte eine andere Firma.

Keine rosigen Aussichten für B. im Prozess, denn er stand wegen eines früheren Betrugs unter Bewährung. Die Richterin war von Betrug im Thuja-Fall überzeugt: „Er hatte von Anfang an vor, schnelles Geld zu machen.“ Das Urteil: 1800 Euro Strafe.