Dauerarrest für Youtuber-Schlägerei
Der Angeklagte Mahmoud C. (29) : „Ich kann mich nicht erinnern. Mein Gedächtnis ist nicht so gut.“

Erst tobte im Netz ein abstruser Youtuber-Streit, dann wurde ein Treffen auf dem Alex vereinbart und geprügelt. Nach der Massenschlägerei der Prozess gegen zwei Männer. Mahmoud C. (29) traf mit Verspätung ein. Der Platz von Bahar M. (19), als Youtuber als „Bahar als Amood“ bekannt, blieb leer.
Der Anwalt von M.: „Er soll vor zwei Wochen in Serbien festgenommen worden sein.“ Und die Richterin: „Er soll sich in Hausarrest befinden – mit elektronischer Fußfessel.“
C. nun allein auf der Anklagebank. Machte auf ahnungslos: „Ich kann mich nicht erinnern. Mein Gedächtnis ist nicht so gut.“ Er habe mit der Verabredung nichts zu tun.
Der 21. März 2019. Gegen 17.20 Uhr standen sich Influencer „Bahar als Amood“ und ein aus Stuttgart angereister Youtuber, der sich „ThatsBekir“ nennt, gegenüber.
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Beide füllen ihre Kanäle vor allem mit Videos über ihren Alltag – filmen sich zu Hause, im Auto, auf der Straße. Oft mit Schimpftiraden auf andere Youtuber. „Bahar al Amood“ - damals folgten ihm rund 13 000 Menschen auf Youtube – und „ThatsBekir“ mit damals über 250 000 Abonnenten. Der Zoff steigerte sich. Auf einem Video vor dem Treffen ist auch C. in Machogehabe zu sehen. Er fordert den Mann aus Süddeutschland auf, nach Berlin zu kommen.
„Al Amood“ soll den verfeindeten Youtuber geschlagen haben. C. habe eine andere Person in den Schwitzkasten genommen, die wiederum von einem weiteren Mann geschlagen worden sei. Unklar aber blieb, ob die Fausthiebe trafen.
Der Staatsanwalt: „Das war keine Spaßveranstaltung.“ M. sei der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig. Der Verteidiger aber wollte Freispruch: „Auf dem Video ist nicht zu sehen, wer wehr sich und wer greift an.“
Die Richterin sah es wie der Ankläger: „M. kann sich nicht auf Notwehr berufen.“ Urteil: Eine Woche Dauerarrest.