Das ist so fies: Angeblicher Helfer zockt Missbrauchsopfer ab!
Dafür bekam der angebliche Helfer jetzt von einer Richterin die Quittung.

Für einen Kumpel, der viel Leid ertragen musste als Kind, legte sich Walter K. (62) mächtig ins Zeug. 35.000 Euro flossen als Entschädigung. Doch nun stand K. als Raffke vor Gericht.
Es geht um Geld, das das Bistum Regensburg zahlte. Bernd M. (64, Namen geändert) sollte es erhalten. „In Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“, so die Anklage. Gelandet aber ist die Summe auf dem Konto des angeblich so hilfsbereiten K.
Walter K. und Bernd M. saßen im Herbst 2020 zusammen, kamen auf ihre Kindheit. M. offenbarte, was ihm widerfahren war. In einem Heim in Süddeutschland. Bernd M. nun als Zeuge im Prozess gegen K.: „Da kam ich hin, weil ich angeblich ein schwieriges Kind war.“ K. habe vorgeschlagen, einen Antrag auf Entschädigung zu stellen. Sie hätten teilen wollen.
Zwei Männer, auf deren Konten es alles andere als rosig aussah. Beide arbeitslos. Walter K. forschte im Fall M. nach, holte Informationen ein, konnte tatsächlich Dokumente zusammentragen über den Aufenthalt von M. im Heim. Ein erster Antrag wurde gestellt. Version von Bernd M.: „Er reichte mir ein Klemmbrett. Ich habe unterschrieben, blanko. Das war ein Fehler von mir.“
Der angebliche Helfer hatte eine Vollmacht erhalten
Übergriffe vor Jahrzehnten. Täter: Mitarbeitende der katholischen Kirche. Anträge wurden gestellt, schreckliche Erinnerungen zu Protokoll gegeben. Bernd M. rechnete nicht mit einem Geldsegen: „Ich dachte, da kommt sowieso nichts.“ Er habe zu K. gesagt: „Was passiert ist, ist passiert, lebt ja keiner mehr von denen, Beweise habe ich nicht.“
Nach dem ersten Antrag will sich Bernd M. nicht mehr um die Sache gekümmert haben. Laut Anklage aber machte K. weiter – er hatte schließlich eine Vollmacht von M. erhalten. Im Januar 2021 soll er einen weiteren Antrag gestellt haben. Es sei ohne Kenntnis von M. erfolgt.
Opfer bekam nichts vom angeblichen Helfer
Eine unabhängige Kommission prüfte den Fall, schließlich gewährte das Bistum Regensburg im Mai 2022 sogenannte Anerkennungsleistungen. 35.000 Euro wurden überwiesen, allerdings hatte K. seine eigene Kontonummer eingetragen. Kaum war das Geld auf dem Konto, hob er es ab. Bis auf den letzten Cent.
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Version von K.: „Ich habe ihn ausgezahlt.“ Halbe-halbe. In einer Kneipe habe er das Geld übergeben. Bernd M. empört: „Nichts habe ich bekommen!“ Und nur durch einen Zufall habe er von der Zahlung erfahren: „Ich bekam ein Schreiben, darin wurde mir die Zahlung mitgeteilt.“ K. habe sich aufgeregt über die Post, weil sonst alles über ihn gelaufen sei. Bernd M. schaltete einen Anwalt ein. Auch eine Zivilklage ist anhängig.
Die Staatsanwältin: „K. hat von Anfang an nicht teilen wollen.“ M. habe nicht gewusst, dass K. seine eigenen Kontodaten eingetragen hatte. Auch die Richterin glaubte M.: „Er war naiv, hatte viel Vertrauen zu S. gefasst und blind unterschrieben.“ Urteil: Wegen Betrugs sechs Monate Haft auf Bewährung und Einziehung von 35.000 Euro.