Kudamm-Raser: „Es war Mord“
Vor vier Jahren starb ein 69-Jähriger bei einem illegalen Autorennen. Der Bundesgerichtshof hat nun das Urteil des Berliner Landgerichts in einem Fall bestätigt. Eine historische Entscheidung.

Die Plätze der Nebenkläger bleiben leer. Auch Maximilian Warshitsky sitzt an diesem Donnerstag nicht im Saal E 101 des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Der Sohn des Opfers wollte nicht mehr kommen, die Zugfahrt von Berlin nach Karlsruhe ist sechs Stunden lang, er ist müde und erschöpft. Er hoffe nur eines, hat der 39-Jährige am Tag vor dem Urteil am Telefon gesagt: Dass der Bundesgerichtshof „endlich den Deckel auf die ganze Geschichte macht“. Dass seine Familie zur Ruhe kommt. „Wir müssen auch mal abschließen können.“
Es geht um seinen Vater. Es geht um die Frage, die deutsche Gerichte nun schon seit vier Jahren beschäftigt: Sind die beiden jungen Männer, die ihn getötet haben, Mörder?
Zweimal schon beantworteten Richter am Berliner Landgericht diese Fragen mit Ja. Zweimal schon wurden Hamdi H. und Marvin N. wegen Mordes zur Höchststrafe verurteilt. Zweimal gingen die jungen Männer gegen die lebenslang verhängte Freiheitsstrafe vor und legten beim Bundesgerichtshof Revision ein. Nun wird das oberste deutsche Strafgericht erneut entscheiden, ob illegale Autorennen mit Mord bestraft werden dürfen, ob die beiden Männer den Arzt „heimtückisch, aus niederen Beweggründen und mit einem gemeingefährlichen Mittel“ umgebracht haben, wie es in der Sprache der Juristen heißt.
Hamdi H., damals 26, und Marvin N., damals 24, peitschten ihre Autos auf das Dreifache der erlaubten Geschwindigkeit hoch.
Warshitskys Vater, ein Arzt im Ruhestand, starb mit 69 Jahren. In der Nacht zum 1. Februar 2016 war er in seinem Jeep unterwegs. Er kam von seiner Lebensgefährtin und wollte nach Hause fahren, als zwei junge Männer mit ihren hochmotorisierten Fahrzeugen über den Kudamm und die Tauentzienstraße rasten. Hamdi H., damals 26, und Marvin N., damals 24, peitschten ihre Autos auf das Dreifache der erlaubten Geschwindigkeit hoch, der Tacho zeigte mindestens 160 km/h an, die Fahrt ging über mehrere Kilometer, rote Ampeln hielten sie nicht auf.
An der Ecke Tauentzienstraße/Nürnberger Straße endete das Rennen. Hamdi H. krachte mit seinem Audi ungebremst in das Auto von Warshitskys Vater, der grün hatte und gerade auf die „Rennstrecke“ abbiegen wollte. Der Audi von Hamdi H. wurde zu einem „Projektil mit unglaublicher Zerstörungskraft“, so steht es im Gutachten. Der Jeep des Arztes flog 70 Meter weit. Er war sofort tot. Die Tauentzienstraße glich einem Trümmerfeld.

Es ist 10.01 Uhr an diesem Donnerstag mehr als vier Jahre später, als der Saaldiener den Verhandlungsraum betritt und zu den Zuschauen ruft: „Der hohe Senat, bitte auf!“ Die fünf Richter des 4. Strafsenats, in rote Roben gekleidet, kommen nacheinander in den Verhandlungssaal.
Dann wird es ruhig, alle Blicke richten sich auf die Frau, die in der Mitte der Richterbank sitzt. Beate Sost-Scheible, die Vorsitzende Richterin, verkündet: Das Urteil gegen Marvin N. wegen Mittäterschaft wird aufgehoben. Doch Hamdi H., dessen Auto in den Jeep von Warshitskys Vater krachte, hat keine Chance mehr auf ein milderes Urteil. Das, was das Berliner Landgericht entschied, ist rechtskräftig, wie Beate Sost-Scheible erklärt. Hamdi H. ist ein Mörder. Der Mann, der sich in seinem Fahrzeug so sicher wie in einem Panzer fühlte, und der sich deshalb nie anschnallte, muss eine lebenslange Freiheitsstrafe absitzen.
Es ist eine Entscheidung, die Signalwirkung für die Raserszene haben dürfte. Und niemand im Saal schien so richtig damit gerechnet zu haben. Noch im April hatten die Richter des für Verkehrsstrafsachen zuständigen Strafsenats in einer Verhandlung ihre Zweifel an dem Mordurteil gegen beide Angeklagten geäußert. Nun aber gestehen sie den Berliner Richtern im Fall von Hamdi H. zu, ohne „durchgreifende Rechtsfehler“ geurteilt zu haben.
Die beiden anwesenden Anwälte des jungen Mannes, die gerade noch siegessicher wirkten, senken die Köpfe. Hamdi H. und Marvin N. selbst sind nicht da, sondern harren der Dinge in der Untersuchungshaft in Berlin-Moabit.
Nach Angaben von Beate Sost-Scheible rasten sie „nach einer Absprache“ mit unfassbarer Geschwindigkeit auf die Kreuzung Tauentzienstraße/Nürnberger Straße zu. Der eine fuhr einen Audi S 6 mit 225 PS, der andere einen 330-PS-starken Mercedes CLA AMG. Die „Unfallträchtigkeit“ habe bei einer Geschwindigkeit von 160 bis 170 Kilometern pro Stunde auf der Hand gelegen, so die Richterin. Die Kreuzung, auf der es zu dem tödlichen Crash kam, sei nicht einsehbar gewesen. Hamdi H. und Marvin N. hätten schon aus 250 Meter Entfernung die hochgefährliche Situation erkennen können. Die Ampel zeigte Rot. Trotzdem beendeten sie das Rennen nicht - „um des Sieges Willen“. Im Gegenteil, sie traten das Gaspedal durch. Mit tödlichen Folgen.
„Es war unsere Aufgabe zu klären, ob die Raser darauf vertrauten, dass die Sache schon gut gehen würde. Das würde Fahrlässigkeit bedeuten. Oder ob sie den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen haben“, sagt die Vorsitzende Richterin. Sie gibt zu, dass der Senat intensiv diskutiert habe. Dann sei man zu dem Schluss gekommen, dass die Verurteilung von Hamdi H. wegen Mordes „tragfähig“ sei. Es gebe bei dem jungen Mann ein kaum noch steigerungsfähiges Verhalten, das den bedingten Tötungsvorsatz rechtfertige.
Hamdi H. habe das Rennen unbedingt gewinnen wollen, koste es, was es wolle, so die Richterin. Dieses Ziel konnte er aber nur mit „maximaler Risikosteigerung auch für Dritte“ erreichen. Daher waren ihm die Folgen seines „bewusst hochriskanten Fahrverhaltens“ gleichgültig. Er habe auch die Gefahr für sich in Kauf genommen, die er als gering einschätzte.
Der 69-jährige Jeep-Fahrer war arg- und wehrlos, als er die für ihn grüne Ampel passierte.
Aus dem BGH-Urteil
Hamdi H., der wie Marvin N. zur Tatzeit noch im Haushalt seiner Eltern wohnte, schätzte sich als hervorragenden Fahrer ein. Er nannte sich selbst „Transporter“, wie der Titelheld einer gleichnamigen amerikanischen Actionserie. Darin liefert sich der „Transporter“ rasante Verfolgungsjagden, ohne auf Verkehrsregeln zu achten. Zudem vertraute H. auf die umfangreiche Sicherheitstechnik seines teuren Wagens, den er sich erst zwei Monate vor dem tödlichen Unfall gebraucht gekauft hatte. Hamdi H. wurde bei dem Unfall lediglich leicht verletzt. Der 69-jährige Jeep-Fahrer war arg- und wehrlos, als er die für ihn grüne Ampel passierte. Den Tod des Mannes bewertet der Bundesgerichtshof als „Mord aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke“.
Doch auch Marvin N., dessen Urteil am Donnerstag aufgehoben wurde, dürfte sich nicht so recht über den Erfolg seiner Revision freuen. Zwar muss noch einmal gegen den einstigen Zeitsoldaten in Berlin verhandelt werden. Doch das rechtfertigt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht, den Haftbefehl aufzuheben und den Angeklagten aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Schließlich sei eine Verurteilung wegen eines versuchten Tötungsdelikts immer noch nicht auszuschließen, begründet Beate Sost-Scheible. Er war mit seinem Auto bei dem Unfall gegen den Wagen von Hamdi H. geprallt und dann gegen eine Blumenrabatte gerast.
Die Anwälte von Hamdi H., sonst immer für ein Statement bereit, verlassen nach der rund 30 Minuten dauernden Urteilsverkündung wortlos den Bundesgerichtshof. Nur Enrico Boß, der Verteidiger von Marvin N., stellt sich den Fragen der Journalisten. Er sieht die Entscheidung als Erfolg für seinen Mandanten. „Ihm konnte keine Mittäterschaft nachgewiesen werden“, sagt der Anwalt. Er will beantragen, dass sein Mandant aus der mehr als vier Jahre dauernden Untersuchungshaft entlassen wird.
Das rechtskräftige Mordurteil ist eine Entscheidung, die Rechtsgeschichte schreiben dürfte. Auch wenn Sost-Scheible betont, dass jedes derartige Delikt als Einzelfall zu bewerten sei. Mit Hamdi H. und Marvin N. waren im Februar 2017 erstmals und für viele überraschend zwei Raser wegen Mordes schuldig gesprochen worden.
Für Maximilian Warshitsky bleibt auch Marvin N. ein Mörder
Das Urteil sorgte für Diskussionen nicht nur unter Juristen. Es gab Befürworter des Schuldspruchs, die hofften, dass die zumeist testosterongesteuerten Teilnehmer illegaler Autorennen durch härtere Urteile endlich zur Räson gebracht würden. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Teilnehmer illegaler Autorennen mit Todesfolge meist wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Höchststrafe fünf Jahre.
Die Skeptiker des harten Schuldspruchs hingegen fragten, ob nun jeder Autofahrer, der schneller als erlaubt unterwegs ist, ein potenzieller Totschläger oder Mörder sei. Immerhin sorgte der Fall dafür, dass das Strafrecht geändert wurde. Illegale Autorennen sind seit 2017 nicht mehr Ordnungswidrigkeiten, sondern Straftaten. Zudem lässt das Gesetz bei tödlich endenden Autorennen die Verhängung einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren zu.
Wenn jemand mit 150 Kilometern pro Stunde durch die Stadt rast, dann ist das so, als würde er mit einer Schrotflinte um sich schießen.
Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne)
Fraglich ist, ob das harte Urteil und auch das verschärfte Gesetz Eindruck bei der Zielgruppe hinterlassen wird, junge Männer zumeist, die sich in ihren PS-starken Fahrzeugen sogenannte Stechen liefern. Nach dem tödlichen Crash an der Tauentzienstraße registrierte die Polizei immer wieder illegale Rennen und beschlagnahmte zahlreiche Fahrzeuge. Allein vom 13. April bis zum 24. Mai dieses Jahres wurden in Berlin 109 neue Raser-Fälle registriert. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sagte zu dieser erschreckenden Bilanz: „Wenn jemand mit 150 Kilometern pro Stunde durch die Stadt rast, dann ist das so, als würde er mit einer Schrotflinte um sich schießen.“ Das Leben anderer Menschen stehe auf dem Spiel.
Sein Vater sei auf alles vorbereitet gewesen, hat Maximilian Warshitsky am Rande einer der vielen Gerichtsprozesse einmal gesagt. Er habe mit allem gerechnet, was passieren konnte. Mit Katastrophen, mit Krankheiten. Nur nicht mit so einem Tod. „Ich bin zufrieden, dass das Urteil gegen Hamdi H. Bestand haben wird“, sagt Maximilian Warshitsky nun nach dem Urteil des Bundesgerichtshof. Allerdings hätte er auch gerne gesehen, wenn das Urteil gegen Marvin N. bestätigt worden wäre. „Er hatte den schnelleren Wagen, er hätte das Rennen beenden können“, sagt Warshitsky. Auch wenn Marvin N. nicht in das Auto seines Vaters gerast sei, so bleibe er doch mitschuldig an dessen Tod. Egal, wie das neue Gericht in Berlin urteilt, für Maximilian Warshitsky bleibt auch Marvin N. ein Mörder.