BGH entscheidet über Kudamm-Raser: Sohn des Todesopfers hat nur einen Wunsch
Am Donnerstag wird der Bundesgerichtshof über den Kudamm-Raser-Fall entscheiden. Der Sohn des Todesopfers hat nur einen einzigen Wunsch.

Maximilian Warshitsky hat keine Erwartungen mehr. Vier Jahre nach dem Tod seines Vater will er nur noch eines: Dass es zu Ende geht, egal wie. „Ich würde gerne abschließen, um trauern zu können. Ich weiß, dass mein Vater nicht geplant getötet wurde. Aber in meinen Augen war es trotzdem Mord“, sagt der 39-Jährige. Sein Vater, Michail Warshitsky, starb im Februar 2016. Er wurde totgefahren.
Am Donnerstag wird der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über die Revision der beiden sogenannten Todesraser vom Kurfürstendamm verhandeln, die Michail Warshitskiy im Februar 2016 getötet haben. Schon zweimal wurden Hamdi H. und Marvin N., zur Tatzeit 26 und 24 Jahre alt, vom Landgericht Berlin aufgrund ihrer tödlichen Raserei wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Jedes Mal gingen sie gegen das Urteil vor.
Der Fall hat sogar dazu geführt, dass das Strafgesetzbuch geändert wurde. Waren Raser zuvor nach tödlichen Unfällen meist mit Bewährungsstrafen davongekommen, drohen ihnen nun bei illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang Haftstrafen von bis zu zehn Jahren.
Offenbar mit 170 über die rote Ampel
Michail Warshitsky hatte keine Chance, als er in der Nacht zum 1. Februar 2016 bei Grün in die Tauentzienstraße abbiegen wollte. Von links kam laut Anklage ein Audi. Der heranrasende Wagen – der Tacho zeigte wohl Tempo 170 – ignorierte die rote Ampel. Der Wagen krachte ungebremst in den Jeep des Arztes, der durch die Wucht des Aufpralls rund 70 Meter weit durch dir Luft gewirbelt wurde. Warschitskys Wagen, so heißt es im Gutachten, sei auf der Fahrerseite „quasi durchstoßen“ worden. Der Arzt war sofort tot.
Am Steuer des Audi S 6 saß Hamdi H., ein autoaffiner junger Mann, der sich den Wagen erst zwei Monate zuvor gekauft haben soll – für 50.000 Euro. Laut Anklage lieferte er sich ein Rennen mit Marvin N., der einen Mercedes CLA AMG 45 fuhr, einen mehr als 330 PS starken Wagen. Die jungen Männer sollen sich in ihren Autos zufällig an einer Ampel in der Nähe des Kurfürstendamms getroffen und sich per Handzeichen zu einem sogenannten Stechen verabredet haben. So werden in der Raser-Szene illegale Autorennen genannt.
Somit ist in diesem Fall alles offen.
Die BGH-Sprecherin über das neue Verfahren
Das Rennen ging laut Anklage über eine Strecke von 3,4 Kilometern des Kurfürstendamms und der Tauentzienstraße. Es führte über 20 Kreuzungen, 13 davon waren durch Ampeln geregelt. Rote Ampellichter sollen Hamdi H. und Marvin N. nicht zum Halten bewegt haben. Schließlich fuhren sie laut Anklage weit mehr als das Dreifache der erlaubten Geschwindigkeit. Schließlich raste Hamdi H. ungebremst in den Jeep des Arztes.
Hamdi H. und Marvin N. waren in einem ersten Prozess vor dem Berliner Landgericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden – erstmals in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte. Die Richter der 35. Großen Strafkammer erkannten in dem Vorgehen der jungen Männer mehrere Mordmerkmale. So sei ein gemeingefährliches Mittel zum Einsatz gekommen – das Auto als Mordwaffe. Zudem sahen die Richter einen bedingten Tötungsvorsatz. Die Angeklagten hätten den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen.
Erstes Urteil hatte in Karlsruhe keinen Bestand
2018 hob der Bundesgerichtshof das erste Urteil auf. Die Begründung der Berliner Instanz reichte den obersten Strafrichtern nicht. Sie verwiesen den Fall zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Berliner Landgerichts zurück. Eine neue Schwurgerichtskammer kam im März 2019 zum selben Urteil. Die Begründung schien unantastbar. Die Täter hätten aus niedrigen Beweggründen gehandelt, um ihr Raser-Ego „kurzfristig“ zu befriedigen, so die Richter des Landgerichts.
Hinter der Kurve an der Gedächtniskirche hätten die Angeklagten die 250 Meter entfernte rote Ampel an der Tauentzienstraße/Ecke Nürnberger Straße gesehen. 90 Meter vor dem tödlichen Crash habe Marvin N. erkannt, dass er sein Fahrzeug noch hätte stoppen können. Doch er habe das Rennen gewinnen wollen. Zu diesem Zeitpunkt hätten die beiden Teilnehmer des „Stechens“ den Tötungsvorsatz getroffen, Gas gegeben und jedes Risiko ausgeblendet. Dass ein Mensch womöglich sterben könnte, sei den Angeklagten somit egal gewesen. H.s Audi sei zu „einem Projektil mit unglaublicher Zerstörungskraft“ geworden, als er in Warshitskys Wagen krachte.
H. und N. legten auch gegen diesen Schuldspruch Rechtsmittel ein.
Seit vier Jahren in Untersuchungshaft
Nun also muss sich der Bundesgerichtshof erneut mit dem Fall befassen. Zu der Verhandlung in Karlsruhe, die trotz der Coronavirus-Krise stattfindet, werden vier Anwälte der Angeklagten erwartet, auch Nebenkläger Maximilian Warshitsky hat sein Kommen angekündigt. Verhandelt wird vor dem 4. Strafsenat unter der Vorsitzenden Richterin Beate Sost-Scheible, der schon bei der ersten Revision den Fall auf dem Tisch hatte. Normalerweise verwirft der BGH die Revision oder gibt ihr statt. Eine Verhandlung, wie sie nun erfolge, sei eine Ausnahme, sagt eine Sprecherin des BGH. Sie finde immer dann statt, wenn sich die Richter in ihrer Entscheidung nicht einig seien. „Somit ist in diesem Fall alles offen“, sagt die Sprecherin.
Die beiden Angeklagten sitzen seit vier Jahren in Untersuchungshaft. Der Sohn des Opfers wartet seitdem auf ein Urteil. Mord oder nicht Mord? Die Entscheidung sei ihm mittlerweile egal, sagt Maximiliam Warshitsky. Er will ein rechtskräftiges Urteil. Endlich.