Diebischer Senior vor Gericht
Berliner (71) klaute, weil seine Rente nicht reicht
Käse, Knacker, Pfannkuchen: Als das Geld alle war, stibitzte sich Dieter K. sein Essen für Silvester. Jetzt wurde er dafür verurteilt.

Er kann es auch als Rentner nicht lassen: Dieter K. landete mit 71 erneut vor Gericht. Wieder als Ladendieb.
Süß und herzhaft die Beute: Zwei Berliner Pfannkuchen, Schokolade, Wiener, Knacker, Käse, Senf. Dafür hätte er an der Supermarkt-Kasse 19,78 Euro zahlen müssen. Doch Dieter K. (Name geändert) war mal wieder auf Besorgung per Klau.
Ein Langfinger seit Jahrzehnten: Seit rund 60 Jahren ist K. der Justiz bekannt – 28 Eintragungen im Strafregister haben sich angesammelt.
Aktenkundig erstmals als Zehnjähriger. Dann ging es munter weiter. Verurteilungen stoppten ihn nicht. Auch auf der Sonneninsel Mallorca fiel er als diebischer Tourist auf. Zuletzt bekam er im Oktober 2021 drei Monate Haft auf Bewährung.
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Nun ging es um seinen Klau kurz vor Silvester. K.: „Auf meinem Konto war noch kein Geld von der Rentenkasse angekommen.“ Er zog trotzdem los zum Supermarkt. Andere Kunden schoben volle Einkaufswagen. K.: „Ich habe dann die Sachen in die Tasche gesteckt.“
Die diebische Freude verging dem Senior schnell
Die diebische Freude verging ihm schnell. Eine Verkäuferin wurde aufmerksam: „Ich sah, wie er Waren in eine Tüte verschwinden ließ.“ Wiener und Knacker holte er sich frisch von der Bedientheke. Als er sich an der Kasse vorbeimogeln wollte, musste er auspacken.
Wenn das Geld hinten und vorne nicht reicht. Der notorische Dieb rechnete dem Richter vor: „1040 Euro Rente – wenn Miete, Strom, BVG-Ticket und Handy-Kosten bezahlt sind, bleibt nicht viel.“
Diebischer Senior: Es war alles für den Eigenbedarf
Jetzt allerdings sei er auf einem guten Weg: „Ich habe einen Job als Tellerwäscher in einem Lokal.“ Da bekomme er auch eine warme Mahlzeit. Dieter K.: „Ich komme über die Runden und muss nicht mehr klauen. Ich will nie mehr im Knast landen.“
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Als er sich sein „Silvester-Menü“ für lau holen wollte, stand er unter Bewährung. Knapp war es nun. Der Richter berücksichtigte: „Es war alles für den Eigenbedarf.“ Dennoch strafbar.
Der Langfinger konnte aufatmen. An einer Gefängnisstrafe schrammte er vorbei. Das Urteil: Drei Monate Haft auf Bewährung. Außerdem 40 Stunden gemeinnützige Arbeit. Der Richter ganz zuversichtlich: „Sie haben jetzt einen Zusatzobolus, nun wird es klappen.“