Gehbehinderter Taxifahrer attackiert

Berlin brutal: Reizgas statt Geld für einen Taxifahrer!

Der Täter ist ein stadtbekannter Krimineller und wurde schon als Kind straffällig. Jetzt ist er Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma.

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Der Angeklagte Ibrahim C. steht neben seinem Verteidiger vor Gericht. 
Der Angeklagte Ibrahim C. steht neben seinem Verteidiger vor Gericht. Pressefoto Wagner

Reizgas statt 15 Euro gab es am Ende einer Fahrt per Uber-Taxi. Der Täter soll Ibrahim C. (22) gewesen sein, der einen Fahrer (60) attackierte.

Der Angeklagte steht nun vor Gericht. Dick ist seine Akte bei der Polizei: Schon als Zwölfjähriger soll Ibrahim C. straffällig geworden sein. Seit 2014 – er war 14 – wird er bei der Polizei als Intensivtäter geführt, seit 2016 auch bei der Staatsanwaltschaft. Jetzt ist er Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma.

Am 3. August 2022 soll er per Handy ein Uber-Taxi bestellt haben. Fahrt vom Märkischen Viertel zum U-Bahnhof Holzhauser Straße in Tegel. Zwei Fahrgäste, die um 17.22 Uhr einstiegen.

Am Ziel die erste böse Überraschung: Die Fahrgäste hatten angeblich kein Geld. Der Fahrer, ein gehbehinderter Mann, gab später bei der Polizei zu Protokoll: „Der Größere wollte Geld holen.“ Zehn bis 15 Minuten später sei er mit einer Umhängetasche zurückgekommen.

Polizei legte dem Taxifahrer Täterfotos vor

Der Fahrer: „Ich fragte, ob er das Geld hat.“ Da habe der Größere mit „Ja“ geantwortet, in die Tasche gegriffen und ihm Reizgas ins Gesicht gesprüht. Die Anklage: Um nicht bezahlen zu müssen und unerkannt zu entkommen.

Die Ermittler kamen über die Handynummer auf den Angeklagten. Bei der Polizei legte man dem Fahrer verschiedene Fotos vor. Eine Beamtin: „Spontan hat er den Angeklagten wiedererkannt – am Gesicht, sagte er.“

Die Anklage lautet auf räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung. Außerdem wird C. in einem weiteren Fall vorgeworfen, in einem Streit mit einem Messer gedroht und Zeugen beschimpft zu haben. C. schwieg zu allen Vorwürfen.

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Er kam in zwei früheren Prozessen glimpflich davon. Damals entschied jeweils ein Jugendgericht. In einem Fall gab es eine Ermahnung, im anderen eine richterliche Weisung. Nun allerdings droht ihm im Fall einer Verurteilung eine Haftstrafe. Fortsetzung: Montag.