Baby erlitt Herzstillstand: Knallhart-Richterin verurteilt Pfleger
Der Krankenpfleger soll eigenmächtig Geräte abgestellt haben. Für die Berliner Richterin ein „haarsträubendes Verhalten“.

Der kleine Malek kämpfte sich ins Leben. Umgeben von Monitoren und Schläuchen, beatmet von Maschinen. Doch als das Baby zu Hause war, soll ein Krankenpfleger eigenmächtig Geräte abgestellt haben. Für die Richterin ein „haarsträubendes Verhalten“.
Der Pfleger steht fünf Jahre nach einem Herzstillstand, den Malek nur knapp und mit schlimmen Folgen überlebte, vor Gericht. Wegen fahrlässiger Körperverletzung. Er habe bei der häuslichen Pflege gegenüber den Eltern behauptet: „Der Junge braucht die Geräte nicht mehr.“
Der Verteidiger von Jacek A. (57): „Es trifft zu, dass er die Maschinen zeitweise ausgesetzt hat.“ Doch das habe nicht zu dem Drama geführt, das A. sehr bedauere. Zum Herzstillstand sei es beim Füttern gekommen: „Das Kind bekam Bananenbrei, verschluckte sich, dadurch setzte die Atmung aus.“
Der Pfleger soll sich für besonders schlau gehalten haben
Malek (Name geändert) ist seit der Geburt schwer krank. Mit knapp acht Monaten kam er aus einer Intensivpflege-WG zu seinen Eltern nach Neukölln. Die Familie kümmerte sich liebevoll um ihn, bekam Hilfe.
Eine Pflegerin (53): „Es gab klare ärztliche Anordnungen – eine 24-Stunden-Überwachung per Monitor und nachts maschinelle Beatmung.“ Das habe auch der damalige Kollege gewusst.
Krankenpfleger A. aber soll sich für schlauer gehalten haben. Laut Anklage soll er sich „aufgrund im Internet angelesenen Wissens“ und in „für ihn erkennbarer Überschätzung seiner medizinischen Fachkompetenz“ über Anordnungen hinweggesetzt haben.
Der 17. Juni 2018. Sechs Wochen war Malek zu Hause. Die Mutter: „Er fütterte das Kind, ich hörte so komische Geräusche aus der Kanüle, sagte es A.“ Als sie den Kleinen dann auf dem Arm hatte, habe sie gemerkt, dass etwas nicht stimmte. A. habe dann reanimiert.
Anwalt: Pfleger könne nicht zum Sündenbock gemacht werden
Malek überlebte. Doch zu lange war das Gehirn ohne Sauerstoff. Eine Kinderärztin: „Er kann nicht mehr essen, nicht mehr trinken. Er muss über eine Sonde ernährt werden. Er kann nicht mehr greifen, auf Blickkontakte reagieren. Er lächelt nicht mehr.“
Verloren waren die kleinen Fortschritte, die er gemacht hatte. Die Ärztin: „Nach dem Herzstillstand gab es gar keine Entwicklung mehr. Er ist sehr geschädigt, muss viel ertragen an Schmerzen.“ Der Vater (45): „Er kann gar nichts mehr.“ Malek lebt seitdem in einer Kinder-WG.
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Der Zustand wurde hervorgerufen durch das Geschehen. Doch was genau den Herzstillstand auslöste, konnte eine Gutachterin nicht sagen. Offen also, ob es einen Zusammenhang zum Abschalten der Geräte gab. Eines aber stehe fest: „Der Monitor hätte einen Atemstillstand sofort erkannt.“
Der Verteidiger verlangte Freispruch, sein Mandant könne nicht zum Sündenbock gemacht werden – „er hat die Überwachung selbst vorgenommen, indem er den Jungen beobachtete“.
Die Richterin aber: „Sehenden Auges hat er sich nicht an das gehalten, was Ärzte sagten. Die Überwachungsgeräte waren genau dafür da, dass man sofort merkt, dass etwas ist.“ Er sei schuldig der fahrlässigen Körperverletzung. 4800 Euro Geldstrafe (160 Tagessätze zu je 30 Euro).