Angeklagt: Der Berliner Betrüger, der aus Kupfer Gold machte
Berliner setzte mit 107 Firmen in elf Staaten ein „Umsatzsteuerkarussell“ in Gang, bei dem die Finanzämter die Gelackmeierten waren.

Die Alchimisten hatten doch recht: Man kann aus Kupfer Gold machen. Das ist jedenfalls einem Berliner (50) gelungen, allerdings machte er kein Gold, sondern 40 Millionen Euro - und leider illegal. Deshalb wurde er jetzt wegen 14facher bandenmäßiger Steuerhinterziehung angeklagt.
In allen Fällen, so schreibt es die Staatsanwaltschaft, habe er durch „unrechtmäßigen Vorsteuerabzug“ das Geld„ erwirtschaftet“. Mit einem guten Dutzend Komplizen und im Konzert mit 107 Firmen in Berlin, Deutschland, Belgien, den Niederlanden, Tschechien, der Slowakei und Slowenien, in Ungarn, Polen, Rumänien, Österreich und Serbien hatte er ein „Umsatzsteuerkarussell“ in Gang gesetzt, das EU-Steuerregeln ausnutzte.
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2011 und 2012 gelang ihm als Einkäufer einer Firma ein Beutezug von 17 Millionen Euro, anschließend bis 2014 mit einem von ihm gegründeten Kupferhandel waren es weitere 23 Millionen Euro.
Preisangebot, das nicht mit rechten Dingen zugehen konnte
Laut Staatsanwaltschaft ging er so vor: Er bekam ein „Angebot“ zum Kauf von sehr billigem Kupfer – 130 Euro weniger pro Tonne unter dem Preis der Metallbörse.
So ein Preis war nur möglich, wenn die in der Rechnung der Lieferanten (in der Regel Scheinfirmen) ausgewiesene Umsatzsteuer von 19 Prozent von denen gar nicht gezahlt wurde.
Das habe er auch gewusst, machte die technisch hier als Vorsteuer bezeichnete Umsatzsteuer gegenüber dem Berliner Finanzamt geltend und bekam sie zurückerstattet.
Wundersame Geldvermehrung durch Umsatzsteuerkarussell zulasten der Finanzämter
Karen Sommer, Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft, hat das System des „Umsatzsteuerkarussells“ mal auseinanderklamüsert, wodurch klar wird, wie in diesem Fall Kupfer nur virtuell Grenzen überschreitet und gleichzeitig die Finanzämter betrogen werden.
Eine im Ausland ansässige Firma A verkauft eine Ware an eine Firma B im Inland. Das ist im europäischen Binnenmarkt umsatzsteuerfrei.
Firma B., meist eine Scheinfirma, verkauft die Ware weiter an Firma C.. Der Preis ist um die Umsatzsteuer erhöht, die Firma B. aber gar nicht ans Finanzamt gezahlt hat.
Firma C. verkauft nun an Firma D, noch ein bisschen teurer, und wieder einschließlich der Umsatzsteuer.
Firma D. schließlich, und deshalb heißt das ganze Verfahren auch Karussell, verkauft die Ware wieder ins Ausland an Firma A.
Am Ende macht Firma D. die Umsatzsteuer, die sie an Firma C. gezahlt hat, als Vorsteuer beim Finanzamt geltend und bekommt sie zurückgezahlt.
Verkäufer bekommt seine Ware billiger zurück als er sie verkauft hat
Karen Sommer: „Profitabel wird das Umsatzsteuerkarussell durch die Preisaufschläge der Firmen C und D, aber vorrangig durch die ‚Einsparung der Umsatzsteuer‘ bei der Firma B. Dadurch wird es möglich, dass der Preis für den Rückkauf der eigenen Ware durch die Firma A unterhalb des Verkaufspreises von Firma A an Firma B liegt. Der Schaden liegt bei den jeweils betroffenen Finanzämtern im europäischen Binnenmarkt.“
Einige der Mittäter wurden bereits durch das Landgericht Berlin rechtskräftig zu Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren neun Monaten und sieben Jahren verurteilt. Gegen zwei weitere Mittäter ist das Verfahren beim Landgericht Berlin anhängig.