Angeklagt wegen schwerer Vergewaltigung
41-Jähriger fiel in Laube über gelähmte Frau her
Jetzt feilscht Karol P. (41) vor Gericht um eine milde Strafe.

Er fiel in einer Kleingarten-Anlage über eine Frau her, die von der Hüfte abwärts gelähmt ist. Jetzt feilscht Karol P. (41) vor Gericht um eine milde Strafe.
Der Mann stammt aus der Slowakei. Drei Kinder, einst Landwirt, nun vorbestrafter Dieb. In Deutschland ohne festen Wohnsitz. Doch immer wieder soll er in Laubenkolonien oder auf Campingplätzen aufgetaucht sein: Klauen, was sich mitnehmen lässt.
Anna P. bemerkte in der Laube das Licht des Bewegungsmelders. Mehrfach ging es an und aus. Sie lag hilflos im Bett.
In der Nacht zum 27. Juli schlich er durch Gatow – bis er die Laube von Anna P. (49, Name geändert) ins Visier nahm. Die Frau, die seit einigen Jahren teilweise gelähmt und auf Pflege angewiesen ist, war allein in ihrem Gartenhaus.
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Bereits kurz nach Mitternacht soll er an der Laube gewesen sein. Anna P. bemerkte das Licht des Bewegungsmelders. Mehrfach ging es an und aus. Sie lag hilflos im Bett.
Es war 3.30 Uhr, als Karol P. die Tür geöffnet haben soll. Als der ihr fremde Mann vor ihr stand, flehte sie ihn an: „Bitte gehen Sie!“ Er aber wollte Sex. Die Anklage: „Er nutzte ihre hilflose Lage aus.“ Sie hätte vielleicht zum Handy greifen können. Doch Karol P. räumte es mit weiteren Gegenständen weg.
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Er fasste die Frau in seiner Gier an, nahm ihren Kopf, erzwang sexuelle Handlungen. 10 bis 15 Minuten. Dann ließ er von ihr ab. Die Anklage: „Ohne eine Erektion zu haben.“ Sie wollte, dass er endlich verschwindet. Die Anklage: „Er hielt sich noch mindestens eine Stunde dort auf.“
Karol P. hatte Fingerabdrücke und jede Menge DNA-Spuren hinterlassen.
Der Vergewaltiger hatte bei der Tat einen langen Schraubendreher griffbereit bei sich. Juristisch handelt es sich deshalb um einen schweren Fall der Vergewaltigung.
Karol P. hatte Fingerabdrücke und jede Menge DNA-Spuren hinterlassen. Doch er war ins Ausland abgetaucht. Mit einem europäischen Haftbefehl wurde ab November gefahndet. Am 22. Dezember schließlich in Wien seine Festnahme, dann Auslieferung.
Geständnis gegen mildes Urteil. So seine Strategie im Prozess. Der Anwalt: „Zwei bis drei Jahre Haft.“ Die Vorstellungen der Anklägerin deutlich härter: Viereinhalb bis fünf Jahre.“ Dabei gehen alle von verminderter Schuldfähigkeit aus. P. habe unter Einfluss von Alkohol und verschiedener Drogen gestanden. Pauschal gab er nun zu: „Die Vorwürfe treffen zu.“ Fortsetzung: Donnerstag. KE.