41-Jähriger ersticht 13-jährigen Flüchtling in Mitte: Angeklagter bestreitet Tötungsabsicht
Nach dem tödlichen Stich soll der Angreifer zudem einen 22-Jährigen verletzt haben.

Nach dem gewaltsamen Tod eines 13 Jahre alten Jungen in Berlin-Mitte hat Montag am Landgericht der Hauptstadt der Prozess gegen einen 41-Jährigen begonnen. Er soll den Jungen Ende Oktober 2020 im Monbijoupark mit einem Messerstich in die Brust getötet haben. Zum Auftakt bestritt der Angeklagte eine Tötungsabsicht.
Der Tat voraus ging laut den Gerichtsakten eine Auseinandersetzung. Der Angeklagte sagte nun, er habe ein Messer gezogen, weil er einen Angriff mehrerer Jugendlicher befürchtet habe. Zuvor sei es zu einer Auseinandersetzung gekommen. Er müsse den Jungen „in einer Bewegung im Reflex“ getroffen haben. Einen „bewussten Stich“ habe er nicht gesetzt, so der Angeklagte. Er habe sich bedroht gefühlt. Was geschehen sei, tue ihm sehr leid.
Der 41-Jährige mit türkischer Staatsbürgerschaft soll den Jungen Ende Oktober 2020 im Monbijoupark mit einem Messerstich in die Brust getötet haben. Der zehn Zentimeter tiefe Stich durchdrang das Herz, wie es in der Anklage heißt. Vorangegangen sei eine Beinahe-Rempelei des 13-Jährigen. Weil er auf sein Handy geschaut habe, habe die Begleiterin des 41-Jährigen dem Jungen ausweichen müssen. Laut Anklage hat sich der Mann darüber erregt. Nachdem einige Begleiter des 13-Jährigen hinzugetreten seien, habe der Angeklagte den Stich ausgeführt.
Lesen Sie auch den Berlin-Polizei-Ticker >>
Der Mann soll nach dem Messerstich einen damals 22-Jährigen, der ihn wegen der Tat festhalten und zur Rede stellen wollte, schwer verletzt haben. Die Anklage lautet auf Totschlag und gefährliche Körperverletzung.
Der Junge starb noch im Park. Er soll mit seiner Familie vor etwa vier Jahren aus einem Flüchtlingslager in Syrien nach Deutschland geflüchtet sein. Mehrere Medien berichteten, er sei vom Krieg traumatisiert gewesen und habe in einem Heim gelebt. Der 41-jährige Verdächtige hatte sich Angaben zufolge knapp zwei Tage nach dem Geschehen selbst gestellt und in Begleitung eines Anwalts bei der Mordkommission gemeldet. Für den Prozess sind zwölf Verhandlungstage vorgesehen.