Einer der Verdächtigen wird in Neukölln von der Polizei abgeführt.
Einer der Verdächtigen wird in Neukölln von der Polizei abgeführt. Foto: dpa

Einer der mutmaßlichen Einbrecher in das Grüne Gewölbe ist schon zweimal zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Aber seine Haft brauchte er nicht anzutreten.

Das am Dienstag verhaftete 23-jährige Mitglied des Remmo-Clans wurde im Februar vom Berliner Landgericht für schuldig befunden, im März 2017 zusammen mit zwei weiteren Verwandten die 100 Kilogramm schwere Goldmünze aus dem Bode-Museum gestohlen zu haben. Die Münze ist bis heute verschwunden. Sie wurde eingeschmolzen, vermutet die Polizei. Gemeinsam mit seinem zwei Jahre jüngeren Bruder wurde der 23-Jährige im Februar dieses Jahres zu viereinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt.

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Bereits im November 2019, kurz nach seinem mutmaßlichen Einbruch im Grünen Gewölbe, hatte ihn auch das Amtsgericht Erlangen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht befand, dass er im Herbst 2018 in einer Erlanger Firma einbrach, die Hydraulik-Spreizer herstellt. Feuerwehren verwenden solche Werkzeuge, um eingeklemmte Unfallopfer aus Autowracks zu befreien. Und Kriminelle benutzen sie, um damit zum Beispiel Geldtransporter aufzuhebeln, wie das im Herbst 2018 bei einem solchen Überfall nahe des Berliner Alexanderplatzes geschah. Die gestohlenen Spreizer sind bis heute verschwunden. Offenbar wurde ein solches Gerät auch beim Einbruch in Dresden eingesetzt, um das Fenstergitter zu zerstören.

Untersuchungshaftbefehl außer Vollzug

Nach Angaben von Wolfgang Pelzl, Sprecher des Erlanger Amtsgerichts, wurde das Urteil gegen den jungen Mann aber nicht rechtskräftig. Denn der Anwalt des 23-Jährigen legte Berufung ein. Der Fall kam vor das Landgericht Nürnberg, wo er bis zu diesem Jahr lag.

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Dann kam im Februar vor dem Berliner Landgericht das Urteil gegen den 23-Jährigen wegen des Einbruchs im Bode-Museum: viereinhalb Jahre Haft. Deshalb habe das Landgericht in Nürnberg das Verfahren „aus prozessökonomischen Gründen“ eingestellt, sagt Pelzl.

Gegen das Urteil des Berliner Landgerichts legte der Anwalt des 23-Jährigen Revision ein, so dass es nicht rechtskräftig wurde. Das Gericht setzte den Untersuchungshaftbefehl außer Vollzug, und der junge Mann bekam Meldeauflagen, an die er sich nach Angaben von Gerichtssprecherin Lisa Jani hielt. Am 2. September dieses Jahres zog der Verurteilte seine Revision zurück, wodurch nun das Urteil Rechtskraft erlangte. Ins Gefängnis musste er aber trotzdem noch nicht. Nach Angaben der Gerichtssprecherin hätte er in der nächsten Zeit irgendwann seine Ladung zum Haftantritt bekommen.

Seit Dienstag sitzt er nun wieder in einer Zelle. Mit der Ladung zum Haftantritt kann sich die Justiz jetzt Zeit lassen.

Einige Stücke aus der Beute: Der Bruststern des Polnischen Weißadlerordens (zwei sächsische Kurfürsten waren Könige Polens), eine große Brustschleife, ein sonnenförmiger Haarschmuck, darunter ein Juwel des Polnischen Weißadlerordens, eine Kette aus 177 sächsischen Perlen, ein Degen des Diamantrose-Sets, eine Epaulette des Diamantrosen-Sets und ein Haarschmuck in Form eines Halbmonds.  
Einige Stücke aus der Beute: Der Bruststern des Polnischen Weißadlerordens (zwei sächsische Kurfürsten waren Könige Polens), eine große Brustschleife, ein sonnenförmiger Haarschmuck, darunter ein Juwel des Polnischen Weißadlerordens, eine Kette aus 177 sächsischen Perlen, ein Degen des Diamantrose-Sets, eine Epaulette des Diamantrosen-Sets und ein Haarschmuck in Form eines Halbmonds.   Fotos: Jürgen Karpinski/Grünes Gewölbe/Polizeidirektion Dresden/dpa