Leblos im Gebüsch gefunden
19-Jähriger soll auf vier Kinder aufpassen – dann ersticht er eines davon (†5)
Er war ein Freund der Familie. Er sollte auf die vier kleinen Kinder aufpassen. Dann wurde er zum Killer. Jetzt kommt es zum Prozess.

Er war ein Freund der Familie. Er sollte auf die vier kleinen Kinder aufpassen. Dann wurde er zum Killer. Ein 19-Jähriger steht ab dem 15. August vor dem Berliner Landgericht, weil er vor einem halben Jahr ein fünfjähriges Mädchen erstochen haben soll. Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem 19-Jährigen Totschlag vor.
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Was war passiert? Der 19-Jährige, der eine deutsche und türkische Staatsangehörigkeit hat, passte laut Zeugenaussagen am 21. Februar auf das Mädchen und seine drei jüngeren Geschwister auf einem Spielplatz in Pankow auf.
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Anissa leblos im Gebüsch: Täter am Rande des Bürgerparks festgenommen
Er sei dann mit der Fünfjährigen von dort weggegangen, angeblich weil das Kind zur Toilette musste. Etwas später sei der Mann ohne das Mädchen zurückgekommen und habe gesagt, er habe es verloren. Eine große Suchaktion startete. Stunden später wurde das schwer verletzte Mädchen in einem Gebüsch im Bürgerpark gefunden. Obwohl das Mädchen reanimiert werden konnte und per Hubschrauber in eine Klinik kam, starb es dort wenig später.
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Der junge Mann war am 21. Februar am Rande des Bürgerparks festgenommen worden. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Es handelt sich um einen Freund der Familie des Opfers.

Die Ermittler gehen davon aus, dass er das Kind erstochen hat. Der junge Mann selbst hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert, wie es hieß. Das Motiv für die Tat sei nach wie vor unklar, hieß es von der Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung.
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Laut Anklage soll er das Mädchen zunächst aus den Augen verloren und gesucht haben. Nachdem er das Kind wiedergefunden hatte, habe er es mutmaßlich durch mehrere Messerstiche getötet, so der Vorwurf. Das Mädchen starb im Krankenhaus.
Urteil gegen Anissas Killer könnte am 10. November fallen
Weil der Beschuldigte zur Tatzeit Heranwachsender war, ist eine Jugendkammer des Landgerichts für den Fall zuständig. Bei Verdächtigen zwischen 18 und unter 21 Jahren haben die Richter bei einer Verurteilung die Wahl, ob diese nach Erwachsenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht erfolgt. Entscheidend dafür ist der Entwicklungsstand beziehungsweise die geistige Reife des Betroffenen.
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Der Prozess soll am 15. August beginnen, wie eine Sprecherin des Landgerichts Berlin auf Anfrage sagte. Die 39. Kammer habe die Anklage gegen ihn zugelassen und bislang 16 Termine anberaumt. Ein Urteil könnte demnach am 10. November gesprochen werden.