Kulanz-Regelung

VBB erstattet Fahrausweise und Zeitkarten

Abonnenten und Inhaber von Firmentickets müssen sich allerdings noch gedulden - ihnen stellt der VBB eine mögliche rückwirkende Erstattung in Aussicht.

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Ein einsamer Fahrgast wartet am Mittwochmorgen am Bahnsteig der S-Bahn im Berliner Stadtteil Friedenau.
Ein einsamer Fahrgast wartet am Mittwochmorgen am Bahnsteig der S-Bahn im Berliner Stadtteil Friedenau.Foto: Kay Nietfeld/dpa

Die Verkehrsunternehmen im VBB reagieren auf die aktuelle Corona-Krise und zeigen sich kulant gegenüber Fahrgästen mit nicht genutzten Fahrausweisen und Zeitkarten.

- Fahrausweise mit aufgedrucktem Gültigkeitstag können vor Beginn der Gültigkeit gebührenfrei zurückgegeben werden.

- Tickets, die vor Fahrtbeginn entwertet werden, behalten ihre Gültigkeit und können später genutzt werden. 

- Monatskarten und 7-Tages-Karten können auch nach Teilnutzung zurückgegeben werden. Pro genutzem Tag werden zwei Einzelfahrten abgezogen.

- Wer eine Bescheinigung des Gesundheitsamt über häusliche Quarantäne vorlegt, kann sich Zeitkarten für den Zeitraum auch rückwirkend erstatten lassen.

- Abonnenten und Inhaber von Firmentickets müssen sich gedulden: Hier stellt der VBB eine rückwirkende Kulanzregelung "zu einem späteren Zeitpunkt" in Aussicht - "in Abhängigkeit von Umfang und Dauer der Einschränkungen."

Inhaber von Jahreskarten müssen eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt über häusliche Quarantäne vorlegen, um rückwirkend eine Erstattung zu erhalten.

Die Kulanzregelung gilt zunächst bis zum 19. April 2020, wird aber "falls erforderlich, verlängert".