Gastronomen sollen  Tische verstärkt auf Gehwegen und auch auf Parkplätzen aufstellen dürfen. 
Gastronomen sollen Tische verstärkt auf Gehwegen und auch auf Parkplätzen aufstellen dürfen.  Foto: Camcop Media/Klug

Die Wirte freuen sich, die Autofahrer stöhnen: Der Senat gibt endgültig grünes Licht für Außengastronomie auf Parkplätzen und Straßen. Die Verkehrsverwaltung empfiehlt den Bezirken jetzt in einem Schreiben, Stellflächen im Freien „großzügig zu genehmigen“. Das soll es Wirten leichter machen, die Abstands- und Hygieneregeln in der Corona-Krise einzuhalten. Hunderte Gastrobetriebe wollen die Chance nutzen.

Für Autofahrer ist es in Berlin schon schwierig genug, einen Parkplatz zu finden. Jetzt sollen sie den begrenzten Platz auch noch mit Tischen, Kellnern und Kunden teilen. Die Senatsverwaltung für Verkehr will ausdrücklich, dass „bei Bedarf auch Parkplätze oder Fahrbahnflächen“ für die Bewirtung genutzt werden können. Dabei sollen die Genehmigungsbehörden in den Bezirken sogar von den ansonsten fälligen Sondernutzungsgebühren absehen können.

Ansturm auf Restaurants in Kreuzberg

Hintergrund: Restaurants und Cafés dürfen seit einer Woche wieder zwischen 6 Uhr und 22 Uhr öffnen. Die Berliner nutzen diese Chance zuhauf, wie am Sonnabend etwa an der Bergmannstraße in Kreuzberg zu beobachten war. Doch die Corona-Infektionsgefahr ist noch lange nicht gebannt. Das geringste Risiko erwarten Experten wie der Berliner Virologe Christian Drosten in Gastro-Außenbereichen unter freiem Himmel. Deshalb hatte zunächst der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg angekündigt, auch Parkplätze für die Gastronomie freizugeben. 250 Wirte stellten einen Antrag.  

In dieser Woche beschloss der Berliner Senat für die ganze Stadt, dass Gäste verstärkt auf Gehwegen und Straßen bewirtet werden können. Der aktuelle Brief der Verkehrsverwaltung macht nun auch skeptischen Bezirken wie Mitte und Spandau klar, wie dieser Beschluss zu verstehen ist. Ihnen wird empfohlen, „großzügig“ zu genehmigen. Letztlich entscheiden die Bezirke in einer  Einzelfallprüfung, ob sie die Anträge der Wirte durchwinken.

Strenge Regeln verhindern Chaos

Ein regelloses Aufstellen von Tischen und Stühlen soll allerdings verhindert werden. Laut Verkehrsverwaltung sollen Flächenausweitungen auf Gehwegen möglich sein, solange das Durchkommen von Fußgängern barrierefrei gewährleistet ist. Um genug Platz für die Spaziergänger frei zu halten, können Gastro-Betriebe künftig Parkplätze in Beschlag nehmen – aber keine Sonderparkplätze. Die Nutzung von Straßen ist auf Nebenstraßen beschränkt. Für beanspruchte Radwege müssen in direkter Nähe Ersatzstreifen eingerichtet werden. Schilder und Sperrungen sollen die Verkehrssicherheit garantieren.

Grundsätzlich gilt, dass Gastronomen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den aufgestellten Tischen inklusive Stühlen gewährleisten müssen. So sehen es die Corona-Bestimmungen in Berlin vor. Doch ohne die Ausweitung der Außen-Gastronomie  könnte die Einhaltung der Abstandsregeln tatsächlich schwierig werden. An der Bergmannstraße und in anderen Ausgeh-Kiezen saßen Restaurant-Gäste am Sonnabend mitten im Gewusel der Fußgänger. Dabei konnte man auch beobachten, dass Corona-Schutzmasken offenbar langsam aus der Mode kommen.