Bekommt bald wieder Besuch: Eisbär-Nachwuchs Hertha spielt ausgelassen in ihrem Gehege im Tierpark.
Bekommt bald wieder Besuch: Eisbär-Nachwuchs Hertha spielt ausgelassen in ihrem Gehege im Tierpark. Foto: Paul Zinken/dpa

Neben dem Start für die Schulen hat der Senat am Donnerstag eine Reihe von Lockerungen angekündigt. In anderen Punkten - wie der Öffnung von Malls - wird noch gestritten. Eine Übersicht.

Nach einer vierstündigen Sondersitzung am Donnerstag hat der Berliner Senat vorerst keine Lockerungen seiner strengen Corona-Eindämmungsverordnung erlassen. Das soll erst am Dienstag erfolgen. Vorerst wurden die zurzeit geltenden Einschränkungen bis 27. April verlängert. „So gewinnen wir Zeit und Rechtssicherheit“, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD). Er stellte mit Bildungssenatorin Sandra Scheeres (ebenfalls SPD) am Donnerstagnachmittag allerdings einen ersten Stand der Diskussion vor. Manche Punkte stehen bereits fest.

Abstandsregeln

Die strengen Kontakt- und Abstandsregeln hat Berlin am Dienstag zunächst bis zum 27. April verlängert. In der Öffentlichkeit muss also weiterhin ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Man darf sich außerhalb der Wohnung nur im Kreis der Angehörigen oder mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person aufhalten. Eine Verlängerung über den 27. April ist laut Müller möglich und wahrscheinlich.

Schulen

Berlin hält sich nicht an den Bundesfahrplan, nachdem die  Schulen ab dem 4. Mai schrittweise öffnen sollen. In Berlin öffnen die ersten Schulen für Zehntklässler bereits am 27. April, damit diese sich auf die Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss vorbereiten können. Um den Schülern mehr Vorbereitungszeit zu geben, wird die MSA-Prüfung in Deutsch vom 13. Mai auf den 3. Juni verschoben. Abiturprüfungen werden schon ab kommendem Montag geschrieben. Am 20. April geht es los mit  dem Fach Latein, zwei weitere Prüfungen folgen im Lauf der Woche. Ab 4. Mai sollen dann zunächst an den Grundschulen die 6. Klassen, an den Integrierten Senkundaschulen die 9. und 12. Klassen und an den Gymnasien die 11. Klassen  wieder in die Schule gehen. Dabei sollen die Abstandsregeln eingehalten, die Klassen verkleinert werden. Auf eine genaue Gruppengröße wollte Senatorin Scheeres sich nicht festlegen – zu viel hänge dabei von den Räumlichkeiten der jeweiligen Schule ab.

Kindertagesstätten

Für die Kindertagesstätten will Berlin die Notbetreuung ab dem 27. April schrittweise ausweiten, wie Scheeres mitteilte. In einem ersten Schritt könnten bald auch Lehrer und Erzieher die Notbetreuung bereits dann in Anspruch nehmen, wenn ein Elternteil in diesen Berufen arbeitet und die Familie keine andere Betreuungsmöglichkeit hat. Bislang galt das nur, wenn beide Elternteile als Lehrer oder Erzieher arbeiten. Auch Alleinerziehende oder Kinder aus Familien „in besonders herausfordernden Situationen“ sollen  Betreuungsangebote bekommen. In der „Hauptstadt der Alleinerziehenden“ habe man sie besonders im Blick, sagte Senatorin Scheeres. Die Rückkehr zum Regelbetrieb in den Kitas werde allerdings erst bis 1. August angestrebt, hieß es vorab.

Einzelhandel

Viele Berliner Einzelhändler brauchen sich nicht mehr zu langweilen - sie können bei Einhaltung von Schutzvorschriften ihre Läden bald wieder öffnen.
Foto: Michael Kappeler/dpa
Viele Berliner Einzelhändler brauchen sich nicht mehr zu langweilen - sie können bei Einhaltung von Schutzvorschriften ihre Läden bald wieder öffnen.

Kleinere Läden und Geschäfte sollen nach Einschätzung von Müller schon ab Mitte nächster Woche wieder öffnen dürfen – sofern sie sich an Abstands- und Hygieneregeln halten. Der Bund empfiehlt eigentlich, Geschäfte ab 800 Quadratmetern geschlossen zu halten. Dazu zählen in Berlin aber auch die zahlreichen großen Warenhäuser und Malls. Müller verweist hier auf „regionale Unterschiede“, eine Abweichung vom Bund sei möglich, kündigt er an: „Wir haben viele große Warenhäuser mit vielen Beschäftigten“, so Müller.  Die Wirtschaftsverwaltung diskutiere, inwiefern große Häuser mit einem begrenzten Angebot öffnen dürften oder andere Unterstützung erhielten. Klar sei: „Wir wollen große Anziehungspunkte, an denen sich viele Menschen treffen, weiter vermeiden“, so Müller.

Großveranstaltungen

Hier betonte der Regierende merfach: Das vom Bund empfohlene Verbot von Großveranstaltungen gelte bis 31. August – „mindestens, das ist sehr wichtig“.  Damit entfallen laut Müller auf jeden Fall der 1. Mai,  der Christopher Street Day und das traditionelle Hoffest des Regierenden. Ab welcher Größe einer Veranstaltung das Verbot aber genau gelten soll? Müller sagte, auch hier müsse man diskutieren und vermutlich nach dem „Charakter der Veranstaltung“ unterscheiden. „Rockkonzerte, Club- und Bar-Besuche“ sähe er weiterhin in weiter Ferne. Ein Kongress aber oder eine Podiumsdiskussion, bei der man Besucher gut steuern könne, sei schneller möglich.

Schutzmasken

Der Bund empfiehlt allen Bürgern dringend, im Öffentlichen Nahverkehr, beim Einkaufen sowie bei Friseurbesuchen Schutzmasken zu tragen. Dieselbe Empfehlung gibt auch der Senat ab. Eine Maskenpflicht wollen weder Bund und Land. Der Grund dafür ist einfach: Es gebe schlicht zu wenig Mund-Nasen-Schutzmasken.

Gottesdienste, Fastenbrechen

Das gemeinsame Fastenbrechen im Ramadan, der nächste Woche beginnt, wird es laut Müller nicht geben. Dabei kämen schlicht zu viele Menschen zusammen. „Das konnten wir heute schon für uns festlegen.“ Der Senat wolle aber bis Dienstag auch mit den Religionsvertretern diskutieren, inwiefern Gottesdienste und andere Glaubensveranstaltungen unter der Wahrung von Abstandsregeln möglich sind.

Demonstrationen

Auch klassische Demonstrationen werden in Berlin weiter verboten bleiben – und das über das symbolträchtige Datum des 1. Mai hinaus. Um die juristischen Möglichkeiten der Polizei zu erweitern, wird nach Informationen der Berliner Zeitung im Polizeipräsidium auch der Erlass einer Allgemeinverfügung diskutiert, mit der das Verbot von Versammlungen bekräftigt wird. Müller warb für Verständnis.   Linksautonome veröffentlichten am Donnerstag im Netz einen Aufruf zu dezentralen Aktionen am 30. April und 1. Mai. Man lasse sich vom Staat nicht vorschreiben, wie der Protest aussehen werde, heißt es darin.

Zoo und Tierpark

Zoo und Tierpark sollen nach Wunsch des Senats sehr gerne wieder öffnen. Eigentlich wollte der Senat das schon viel länger – die Einrichtungen selbst aber schlossen sicherheitshalber. Müller sagte, dass denkbar sei, dass die Tierhäuser geschlossen blieben, aber das Spazieren in den Außenanlagen möglich sein soll.