AfD plant Kundgebung gegen Demo-Verbot
Bei dem zu erwartenden Teilnehmerkreis sei mit Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung zu rechnen, teilte Innensenator Andreas Geisel (SPD) mit.

Die Polizei hat mehrere für das Wochenende geplante Demonstrationen gegen die Corona-Beschränkungen verboten. Die Versammlungsbehörde begründet die Verbote damit, dass es bei dem zu erwartenden Kreis der Teilnehmer zu Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung kommen werde.
Für diesen Sonnabend hatte unter anderem die Stuttgarter Initiative „Querdenken 711“ zu einer bundesweiten Demo nach Berlin aufgerufen. Am Vormittag sollte es einen Aufzug durch die Innenstadt geben. Für den Nachmittag war auf der Straße des 17. Juni, zwischen Großem Stern und Brandenburger Tor, eine Kundgebung angemeldet unter dem Motto: „Berlin invites Europe – Fest für Frieden und Freiheit“. Die Veranstalter hatten 22.500 Teilnehmer bei der Polizei angemeldet.
Des weiteren hatte „Querdenken 711“ auch eine Dauerkundgebung angemeldet, die vom 30. August bis zum 14. September stattfinden sollte – an jedem der Tage in der Zeit von null bis 23.59 Uhr. Das Motto der Kundgebung lautete: „Berlin invites Europe – Fest für Frieden und Freiheit – Camp“.
Initiative „Querdenken 711“ will gegen Verbot vorgehen
Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) begrüßte die Entscheidung: „Das ist keine Entscheidung gegen die Versammlungsfreiheit, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz. Wir sind noch mitten in der Pandemie mit steigenden Infektionszahlen. Das kann man nicht leugnen. Wir müssen deshalb zwischen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit und dem der Unversehrtheit des Lebens abwägen. Wir haben uns für das Leben entschieden.“ Geisel kündigte ein „konsequentes Vorgehen“ der Polizei an, sollten sich dennoch große Menschenansammlungen bilden.
In einer Pressemitteilung kündigte die Initiative „Querdenken 711“ an: „Wir gehen juristisch gegen die Entscheidung des Innensenators vor und gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht diesen feindlichen Angriff auf das Grundgesetz zurückweisen wird.“ Michael Ballweg, Gründer von Querdenken 711, teilte mit: „Ganz offensichtlich geht es dem Berliner Innensenator Andreas Geisel nicht um infektionsschutzrechtliche Befürchtungen, die seine eigene Polizeibehörde nicht teilt, sondern ausschließlich um die Gesinnung der Teilnehmer.“ Ballweg bezog sich damit auf eine Presseerklärung des Innensenators, der geäußert hatte: „Ich bin nicht bereit ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird. Ich erwarte eine klare Abgrenzung aller Demokratinnen und Demokraten gegenüber denjenigen, die unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit unser System verächtlich machen.“
Bereits kurz nach Bekanntwerden gab es Kritik an dem Verbot. Jetzt habe der Senat eine Grenze überschritten, erklärte AfD-Fraktionschef Georg Pazderski. Unabhängig von der Frage der Zustimmung zu den Inhalten der Demo, sei ein Verbot unverhältnismäßig und damit in keiner Weise gerechtfertigt. „Wirklich gefährliche zumeist linke Gruppen dürfen unbehelligt durch Berlin marschieren, während Kritikern der Regierungspolitik nun Knüppel zwischen die Beine geworfen werden.“
AfD plant Kundgebung zu Demo-Verbot
Nicolaus Fest, Landesvorsitzender der Berliner AfD, teilte mit, die AfD rufe zu einer Kundgebung gegen das Demonstrations-Verbot auf. Man wolle am Sonnabend um 11 Uhr vor dem Brandenburger Tor für „unseren Rechtsstaat, unsere Grundrechte“ demonstrieren. Der Senat habe weder die Al-Quds-Demos noch die Black Lives Matter-Demo oder „Clanfamilienfeiern“ verboten. „Wir lassen uns das nicht bieten.“
FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja sagte der Berliner Zeitung, das Verbot sei verständlich, hinterlasse aber einen „bitteren Beigeschmack“: „Während der Berliner Senat gerade versucht, das Versammlungsgesetz aufzuweichen und sogar die Vermummung des schwarzen Blocks erlauben will, verbietet der Innensenator eine – unbestritten fragwürdige – Veranstaltung, die nicht in die politische Agenda passt.“ Das sei Wasser auf die Mühlen derer, die dem Rechtsstaat Willkür vorwerfen. Es brauche klare Kriterien, wann und warum ein so wichtiges Grundrecht eingeschränkt werde.
Auch die Linke sieht das Verbot kritisch. Sebastian Schlüsselburg, rechtspolitischer Sprecher der Berliner Linke-Fraktion, teilte der Berliner Zeitung mit, er sei „skeptisch“, ob die Entscheidung der Versammlungsbehörde die Verhältnismäßigkeit wahre. Er hege keine Sympathien für die Veranstalter. „Langfristig lässt sich die Auseinandersetzung mit diesem Spektrum aber nur politisch und nicht durch Verbote gewinnen.“
Der Einzelabgeordnete Marcel Luthe erklärte: Andreas Geisel setze offenbar immer mehr auf Eskalation und Spaltung, statt verhältnismäßig zu agieren. Wer als Regierungsmitglied das politische Neutralitätsgebot nicht beachte und Demonstranten verächtlich mache, verachte zentrale demokratische Werte.
CDU-Landeschef Wegner: Geisel sollte öfters verbieten - zum Beispiel den Al-Quds-Marsch
Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek begrüßte die Entscheidung: Das Verbot der Demonstrationen sei „mutig und richtig“, sagte sie der Berliner Zeitung. Die Grünen würden auch in Zeiten der Pandemie für Versammlungsfreiheit eintreten. „Wenn es aber, wie bei der Anti-Corona-Demo am 1. August, zu massenhaften Verstößen gegen die Infektionsschutzverordnung kommt“, müsse alles getan werden, um die Gesundheit der Berliner und Teilnehmer zu schützen. „Ich bin gespannt, wie das Verwaltungsgericht diese Frage beurteilt.“
Auch Kai Wegner, Landeschef der Berliner CDU, nannte die Entscheidung „richtig“. Der Aufmarsch sei als „bewusste Provokation“ angelegt gewesen, bei der Abstands- und Hygieneregeln missachtet werden sollten. Der Schutz der Gesundheit müsse hier Vorrang haben. „Ich würde mir jedoch wünschen, dass Senator Geisel solche konsequenten Entscheidungen häufiger trifft, zum Beispiel bei der Besetzung des Tiergartens, den jährlichen Al-Quds-Märschen oder dem Treiben in der Rigaer Straße.“
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Karl Lauterbach nannte das Verbot „klar richtig“. „Wir können nicht Kinder zur Maske im Unterricht zwingen und Reisende 14 Tage in Quarantäne und lassen das zu.“