Prozess um Eigenbedarf : Das Kreuzberger Haus, in dem die Mieter zittern müssen
Aus dem Haus in der Reichenberger Straße 73 sind schon einige Mieter vertrieben worden. Nun wehrt sich eine Frau, die seit 35 Jahren in ihrer Wohnung lebt, gegen die Eigenbedarfskündigung des Eigentümers, der die Wohnung seiner Nichte versprochen hat. Der Eigentümer ist kein unbeschriebenes Blatt.

Vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg versammeln sich an diesem Mittwoch rund 50 Menschen. Sie sind dem Aufruf der „Arbeitsgruppe Eigenbedarf kennt keine Kündigung" gefolgt, haben„Stop-Zwangsräumungen"-Schilder dabei und wollen die Mieterin unterstützen, die mit ihrem Lebensgefährten nach 35 Jahren eine Wohnung in der Reichenberger Straße 73 räumen soll. Offenbar kein Einzelfall in diesem Haus.
Der Tag vor Gericht ist der Aussage der Nichte von Ernst B. vorbehalten. Die 22-jährige Frau ist als Zeugin geladen. Sie will in die Wohnung ziehen, deren Mieter seit Jahrzehnten dort leben. Sie habe mehr Privatsphäre haben wolle, sagt die junge Frau, die derzeit noch bei ihrem Onkel und der Tante in einem großen Haus lebt. Vor zwei Jahren sei ihr die Wohnung in der Reichenberger Straße 73 in Aussicht gestellt worden,. „So ein Angebot würde jeder annehmen", sagt sie. Zumal es in Berlin kaum bezahlbaren Wohnraum gebe. Und die Mieter?, fragt der Anwalt der derzeitigen Mieterin. Die würde dann woanders hinziehen, sagt die Zeugin. Lautes Lachen ertönt im Publikum.
Familie gehören mehr als 20 Häuser in Berlin
Der Rechtsstreit wirft ein Schlaglicht auf die Praktiken der Familie B. Es ist nicht die erste Eigenbedarfs-Kündigung, die in dem Haus an der Reichenberger Straße 73 eingegangen ist. Unterlagen belegen, dass es allein an dieser Adresse seit 2008 bereits vier solcher Fälle gab. In keine der freigewordenen Wohnungen zog danach ein Mitglied der Familie B. ein, jedenfalls nicht dauerhaft.
Einige Bewohner des Hauses glauben, dass Ernst B. für die Wohnungen nur höhere Mieten erzielen will. B hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Er ist Notar und Anwalt, CDU-Mitglied im Kreisverband Steglitz-Zehlendorf. Als Jurist berät er den CDU-Landesverband in Rechtsfragen. Der Familie gehören berlinweit mehr als 20 Häuser.
Cornelius Krakau vertritt im aktuellen Fall die Mieterin. Er sieht gute Chancen für seine Mandantin, die Wohnung behalten zu können. Zumal fünf Monate nach der ersten Kündigung eine Wohnung in dem Haus frei wurde. Doch zog nicht die Nichte ein, die so dringend nach Privatsphäre suchte, sondern deren Stiefbruder.