Neuer Zoff um Hundeverbot
Oberverwaltungsgericht rollt den Bello- Streit wieder auf.

Über Arbeitsmangel kann das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nicht klagen. 2019 stieg dort die Zahl der Fälle um zehn Prozent zum Vorjahr an. Von den 3284 Verfahren blieben am Jahresende 2205 liegen. Denn am Gericht gibt es nur 35 Richter, die es nicht schaffen, alle Fälle abzuarbeiten. Nun müssen sie sich auch noch mit dem uralten Streit um das Hundeverbot am Schlachtensee beschäftigen.
Am 29. April wird der Fall am Oberverwaltungsgericht neu aufgerollt. Klagende Berliner Hundebesitzer wollen erreichen, dass sie wieder ihre Tiere am Schlachtensee und an der Krummen Lanke (Zehlendorf) ausführen dürfen. Und sie wollen, dass sie bei ihren Spaziergängen auf den Uferwegen ihre Hunde nicht anleinen müssen. Dabei war die Sache längst entschieden. Laut Berliner Hundegesetz gilt, dass an öffentlichen Badestellen Bello und Co. nichts zu suchen haben.
So sah es auch das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, setzte 2016 für die beiden Seen ein Hundeverbot durch. Es kam zum Prozess vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Das Gericht urteilte 2018, dass das Hundeverbot auch am Schlachtensee und an der Krummen Lanke rechtens ist. Einzige Einschränkung: Das Verbot darf dort nur in der Badesaison (15. Mai bis 15. September) gelten. In der Zwischenzeit können die Hunde ans Ufer, müssen aber angeleint sein. Den Kompromiss wollen die Tierhalter aber nicht mittragen, gingen daher in Berufung. Und so muss das schon ohnehin überlastete Oberverwaltungsgericht auch noch diesen Fall verhandeln.