Wegen Eigenbedarfs: Demenzkranke Rentnerin (81) muss Wohnung räumen
Dieses Urteil des Berliner Landgerichts dürfte vielen älteren Mietern Angst machen.

Dieses Urteil, das die Richter am 16. Juli am Berliner Landgericht gesprochen haben, dürfte vielen Mietern Angst machen. Eine Rentnerin verliert trotz schwerer Krankheit die Wohnung. Ihr Anwalt will sich jetzt beim Bundesgerichtshof beschweren. Doch der Reihe nach: Die Vermieterin hatte Gisela Bolduan (81) schon 2016 die 5-Zimmer-Wohnung in der Melchanthonstraße (Moabit) wegen Eigenbedarfs gekündigt. Nach fast 40 Jahren!
Doch Tochter Christina (57) und Enkelin Kibibi (21), die mit im Haushalt der älteren Dame wohnen und sie pflegen, konnten zuerst bleiben. Denn eine Räumungsklage wurde vom Amtsgericht abgewiesen. Die Vermieterin blieb trotzdem hart und zog in zweiter Instanz vor das Landgericht (KURIER berichtete).
Nun hat die 81-jährige Mieterin neben der Demenz auch Diabetes, sie sitzt im Rollstuhl und braucht regelmäßig Hilfe von ihrer Tochter und der Enkelin. Bis zuletzt sah es deswegen so aus, als ob die alte Dame als Härtefall eingestuft wird und die Bolduans bleiben können. Die Familie schien fast gerettet. Doch die Richterin am Landgericht ließ sich von einem Gutachten, das die Familie für den Härtefall vorgelegt hatte, nicht überzeugen. Und entschied sich anders. Die Bolduans müssen die Wohnung bis zum Februar räumen. Eine Revision ist nicht möglich.
Zum Hintergrund: Laut einem Urteil des Bundesgerichtshof aus dem Jahr 2019 schützen Alter, Mietdauer oder Krankheit nicht vor einer Kündigung. Ein Gutachten ist immer nötig, um die Richter zu überzeugen. Wie jetzt bei Gisela Bolduan, die angeblich kein Härtefall sein soll.
Christina Bolduan ist fassungslos: „Wir haben nicht mit dem Urteil gerechnet. Wo sollen wir jetzt eine Wohnung finden? Wir haben doch schon gesucht“, sagt sie. Sie hat ebenfalls gesundheitliche Probleme, muss regelmäßig in die Reha-Klinik.
Gutachter hält Umzug für möglich
Die Kinder der Vermieterin wollen in die 180-Quadratmeter-Wohnung einziehen, heißt es in dem Urteil. Die Tochter der Vermieterin ist demnach arbeitslos, der Sohn hat sich mit dem Vater gestritten. Beide finden angeblich keine andere Wohnung. Das Amtsgericht hatte ihnen nicht geglaubt. Das Landgericht tat dies in zweiter Instanz aber schon.

Foto: Gerd Engelsmann
Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass für die 81-jährige Mieterin ein Umzug schon möglich sei. Aber nur unter gewissen Umständen und nur, wenn die Angehörigen entscheidend mithelfen. Wie genau das funktionieren soll, bleibt offen.
Das Gerichtsurteil liest sich streckenweise zynisch: „Aufgrund dieser bereits bestehenden Demenz würde ein Umzug nur in einem geringen Umfang zu einer verstärkten Desorientiertheit der Beklagten führen.“ Es sei wegen des schweren Demenzsyndroms nicht von negativen Auswirkungen auszugehen. Und weiter: „Weil sie im Rollstuhl sitzt und sich die Wohnung im ersten Stock befindet, fällt eine möglicherweise frühere starke Verwurzelung im Wohnviertel nach Überzeugung der Kammer nicht wesentlich ins Gewicht.“
Das Landgericht nimmt die Familie von Gisela Bolduan einfach in die Pflicht: „Eine Depression könnte durch die Begleitung durch die Familie sowie die Gabe von Antidepressiva verhindert werden.“
Will die Vermieterin die Wohnung doch verkaufen?
Dem Anwalt der Bolduans, Klaus Henningsen, sind diese Formulierungen zu unkonkret. „Das Gericht hat sich mit dem Gesundheitszustand der Angehörigen nicht beschäftigt und auch nicht richtig mit dem Gutachten. Das Urteil des Landgerichts und das Gutachten selbst sind für mich oberflächlich“, sagte er dem KURIER. Zumal das Gerichtsurteil einen Formfehler habe: Da steht, dass die Bolduans am 28. Februar 2020 ausziehen sollen. Gemeint war das Jahr 2021. Ein Schreibfehler.
Das Landgericht wirft den Angehörigen vor, sich nicht um eine andere Wohnung bemüht zu haben. „Das stimmt nicht. Die Familie hat sich bemüht. Doch wie soll eine Wohnungssuche in Corona-Zeiten erfolgreich sein?“, so Anwalt Klaus Henningsen.

Er glaubt, dass die Vermieterin die 180-Quadratmeter-Wohnung in Moabit einfach verkaufen möchte. Der Rechtsanwalt plant, beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine Nichtzulassungsbeschwerde abzugeben. Wenn die Anwälte des BGH sich der Sache annehmen, könnte die Räumung von Gisela Bolduan noch verhindert werden. Die Vermieterin reagierte auf eine KURIER-Anfrage bisher nicht.
Der Anwalt der Familie: Dass die Gutachter die Entscheidung treffen müssen, sei für ältere Mieter einfach „mordsgefährlich“.