Senioren und Menschen mit Handicap ärgern sich
Irrer Streit um diese Bank
Steglitzer Backshop-Betreiber muss nach fünf Jahren eine Sitzbank vor seinem Laden entfernen. Eine Ausnahmegenehmigung würde 140 Euro kosten.

Tilo Bonfiglio (59) ist verärgert. Der Backshop-Betreiber aus Steglitz stellte fünf Jahre lang eine Holzbank vor seinen Laden an der Schloßstraße, auf der sich besonders Senioren und Menschen mit körperlichem Handicap gern ausgeruht haben, wie er sagt. Doch nun macht ihm das Bezirksamt einen Strich durch die Rechnung. Der Unternehmer musste die Bank entfernen. Nur wenn er eine Gebühr zahlt, darf sie zurück.
„Ich kann das nicht nachvollziehen. Fünf Jahre lang hat das niemanden interessiert, und nun soll ich ausgerechnet in diesen angespannten Zeiten 140 Euro dafür zahlen. Wir Ladenbesitzer kämpfen in Corona-Zeiten ohnehin ums Überleben“, sagt Tilo Bonfiglio. Weil er so wütend ist, hat er ein Schild vor seinem Backshop aufgestellt: „§ 46 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gegen eine Gebühr von 140 Euro darf ich meine Bank wieder auf die Straße stellen. Beschwerden an Frau S.“ steht darauf sowie die Durchwahl der Sachbearbeiterin des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf, die ihn auf die Ausnahmeregelung hinwies. Die Kosten setzen sich aus einer jährlichen Gebühr von 100 für die Bank und einer zusätzlichen Sondernutzungsgebühr zusammen.
„Ich habe sie ursprünglich mal für Kunden aufgestellt, die nicht mehr so lange stehen können und auf meiner Bank kurz verschnaufen können.“ In seinem Backshop bietet Bonfiglio belegte Brötchen, Plundergebäck, Kaffee und Softdrinks und selbst gemachte Kekse an, ausschließlich für Laufkundschaft, wie er betont. Hartmut Rakow (62) aus Steglitz zählt zu seinen Stammkunden. Er ist sehbehindert und nutzt die Bank, wenn er auf den Bus wartet. „Ich finde, dass die 140 Euro nicht in Ordnung sind und das Amt kleinlich reagiert. Menschen, die wie ich eine Behinderung haben, haben es ohnehin schwerer, da war die Bank eine kleine Erleichterung“, sagt er dem KURIER.
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Der KURIER fragte beim zuständigen Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf nach: Warum musste Tilo Bonfiglio seine Bank vor dem Laden gerade jetzt entfernen? „Da der Besitzer des Backshops keinen Antrag gestellt hat und telefonisch für die Straßenverkehrsbehörde nicht zu erreichen war, wurde er aufgefordert, die Bank wegzuräumen“, erklärt Bezirkstadträtin Maren Schellenberg. Bei einer Ortsbegehung habe die Mitarbeiterin festgestellt, dass allein in der Schloßstraße über 60 Gewerbetreibende nicht im Besitz der erforderlichen Ausnahmegenehmigung seien. „Auch Infektionskrankheiten befreien nicht von der Pflicht, vor dem Herausstellen von Tischen und Stühlen (hier eine Sitzbank) eine entsprechende Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einzuholen“, so die Bezirkstadträtin.
Tilo Bonfiglio wird die Gebühr für die Bank nicht zahlen können, wie er sagt. „Dann bleibt die Bank eben drinnen. Ich empfinde das als Korinthenkackerei. Anstatt den Menschen in dieser harten Zeit, in der es so wichtig ist, viel im Freien zu sein, zu helfen, wird ihnen noch Steine in den Weg gelegt. Das ist absurd!“