Im Tierpark sind sie  wieder zu bestaunen:  Eisbärin Tonja und ihre   recht großgewordene  Tochter Hertha.
Im Tierpark sind sie wieder zu bestaunen: Eisbärin Tonja und ihre  recht großgewordene Tochter Hertha. Foto: imago-images/Wagner

Nach fünf Wochen Corona-Zwangspause ist es so weit: Tierpark und Zoo öffnen am 28. April wieder die Pforten für die Besucher.  Aber es gibt wichtige Regeln zu beachten. So dürfen Besucher zwar wieder viele  tierische Stars wie Eisbärin Hertha bewundern. Doch Panda-Mama Meng Meng und ihre Jungen gibt es im Zoo nicht zu sehen.

Am Dienstag gab bereits der Senat grünes Licht, damit trotz der Corona-Schutzmaßnahmen die beiden Berliner Tiergärten öffnen können. „Wir haben in den vergangenen Wochen intensiv an einem Konzept gearbeitet“, sagt Direktor Andreas Knieriem. Dazu gab es Absprachen mit dem Senat und den Bezirken Lichtenberg und Charlottenburg-Wilmersdorf. Knieriem stellt klar, dass es derzeit nur eine schrittweise und kontrollierte Wiedereröffnung von Zoo und Tierpark geben kann, „mit der wir den Berlinern die Möglichkeit geben, bei uns die Tiere und die Natur zu genießen, vor allem in diesen turbulenten Zeiten“. Das funktioniere aber nur, wenn Hygiene- und Verhaltensregeln eingehalten werden. Diese Regeln gelten:

Wie sind die Einlassregeln?

Nur die Besucher, die sich vorab im Internet (www.zoo-berlin.de oder www.tierpark-berlin.de) ein Ticket gekauft haben. Wichtig: Der Besuchstag und ein vorgegebenes Zeitfenster müssen online ausgewählt werden. Auch Jahreskartenbesitzer müssen einen konkreten Zeitraum online (kostenlos) buchen. Ohne gebuchtes Zeitfenster ist kein Einlass möglich.

Wann können Besucher in Zoo und Tierpark?

Die Zeitfenster gibt es von 9-13 Uhr und von 13-17 Uhr. Diese sind mit festen Ticket-Kontingenten vorgesehen: 2.000 für den Zoo, 3.000 für den Tierpark. Sind die Kontingente am Besuchertag aufgebraucht, gibt es online keine weiteren Tickets.

Wer darf in Zoo und Tierpark?

Der gemeinsame Besuch ist nur von Personen eines Haushaltes möglich, heißt es in einer Erklärung.

Welcher Abstand gilt?

In Zoo und Tierpark ist ein Abstand von zwei Metern zu anderen Besuchern zu halten. Das Verweilen an einem Ort ist nur kurzzeitig gestattet.  Hinweistafeln auf den Wegen informieren über die Verhaltensregeln.

Können Besucher alle Tiere sehen?

Nein. Die Tierhäuser und das Aquarium bleiben bis auf Weiteres zu. Dazu gehören das Alfred-Brehm-Haus (Tierpark) und der Panda-Garden. Panda-Vater Jiao Qing kann man auf der Außenanlage sehen, aber Meng Meng und ihre Jungen nicht. „Sie sind Besuchermagnete. Um zu verhindern, dass Menschen sich dicht vor ihrem Freigehege versammeln, bleiben sie während der Öffnungszeit im Innern der Anlage“, sagt eine Sprecherin.

Werden Verstöße geahndet?

Ja. Im Zoo und Tierpark sind Mitarbeiter auf dem Gelände im Einsatz, um das Einhalten der Verhaltensregeln sicherzustellen. Bei Regel-Verstößen können Besucher Parkverweise erhalten. Bei Verstößen gegen die Hygiene- und Verhaltensleitlinien behalten sich  Zoo und Tierpark vor, die Parks auch wieder zu schließen.