Die ersten Berliner erhalten Geld zurück
Vermieter müssen nach Inkrafttreten des Gesetzes zwischenzeitlich erhöhte Forderungen nach unten korrigieren.

Wenige Tage, nachdem der Mietendeckel in Kraft getreten ist, haben die ersten Vermieter die Miete reduziert. Betroffen sind Bewohner, deren Miete zwischen dem 18. Juni 2019 und dem Inkrafttreten des Mietendeckels am 23. Februar 2020 erhöht wurde. Denn mit dem Mietendeckel wurden die Mieten auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren.
„Ich freue mich“, sagt Ingo Meyer, Mitarbeiter des Berliner Verlags, in dem der KURIER erscheint. „Die Kaltmiete für meine 55 Quadratmeter große Wohnung verringert sich von 413,89 Euro auf 362,10 Euro.“ Ersparnis: 51,79 Euro pro Monat. Der Vermieter, die Ideal-Lebensversicherung, hatte die Miete für Meyers Wohnung in Friedrichshain Mitte vergangenen Jahres erhöht – kurz nach dem Beschluss des Senats über die Eckpunkte des Mietendeckels vom 18. Juni 2019.
Vermieter äußert „rechtliche Bedenken“ gegen den Mietendeckel
An jenem Tag hatte die Landesregierung das Ziel verkündet, die Mieten für fünf Jahre einzufrieren. Der 18. Juni wurde als Stichtag für die einzufrierende Miete festgelegt. Zwar soll die verringerte Miete für Ingo Meyer erst ab 1. März gelten und nicht schon ab 23. Februar, dem Tag, als der Mietendeckel in Kraft getreten ist. Doch darüber sieht der 56-Jährige hinweg. „Ich werde wegen 12,50 Euro, die mir entgehen, keinen Rechtsstreit anfangen“, sagt er.
Ich werde jetzt nicht auf eine Weltreise gehen, sondern das gesparte Geld unterm Kissen deponieren“
Ingo Meyer, Mieter
Die Ideal-Versicherung schreibt in dem Brief, sie habe „rechtliche Bedenken“ gegen den Mietendeckel, werde sich „während dessen Geltungsdauer aber selbstverständlich daran halten“. Sollte rechtskräftig festgestellt werden, dass der Mietendeckel ganz oder teilweise verfassungswidrig, nichtig oder unwirksam sei, müsse Meyer wieder die zuvor vereinbarte höhere Miete bezahlen. Für die Vergangenheit werde dann der Differenzbetrag zwischen ursprünglicher und reduzierter Miete nachgefordert.
„Ich werde jetzt nicht auf eine Weltreise gehen, sondern das gesparte Geld unterm Kissen deponieren“, sagt Ingo Meyer. Die Ideal-Versicherung ist nicht der einzige Vermieter, der die zwischenzeitlich erhöhte Miete auf das Niveau vom 18. Juni 2019 begrenzt. Die landeseigene Gewobag teilte Mietern in Spandau jetzt mit, dass sie die noch 2019 vom privaten Eigentümer der Wohnungen ausgesprochenen Mieterhöhungen zurücknimmt. Die Gewobag hatte die Wohnhäuser an der Heerstraße-Nord zum 1. Dezember 2019 von der ADO Properties übernommen.
Fast 6000 Wohnungen in Spandau und Reinickendorf kamen dabei wieder in die Hand eines kommunalen Unternehmens. Die ADO hatte die Mieten noch vor der Übergabe an die Gewobag erhöht. Anders als die Ideal reduziert die Gewobag die Miete nicht erst nach dem Inkrafttreten des Mietendeckels, sondern rückwirkend zum 1. September. „Das sich ergebende Guthaben wird ihrem Mietkonto gutgeschrieben“, teilt die Gewobag einem Mieter mit. Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) begrüßt die Rücknahme der Erhöhungen. „Die Erteilung von Gutschriften ist die richtige Entscheidung, da einzig sie den Zielen des Gesetzes für den Mietendeckel gerecht wird und nur so eine Gleichstellung der Gewobag-Neumieter im Vergleich zu den Gewobag-Altmietern gewahrt ist“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen.