Der Fahrplan für Berlins Corona-Lockerungen
In der Coronakrise stehen in Berlin eine ganze Reihe von Lockerungen an. Der KURIER gibt einen Überblick, welche das sind und welche neuen Pflichten Berliner gleichzeitig erwarten.

Restaurants, Hotels und sogar Freibäder dürfen wieder öffnen, Demonstrationen bald wieder mit 100 Personen stattfinden, Berliner aber müssen immer häufiger Maske tragen: Der Berliner Senat hat am Donnerstag viele Lockerungen der massiven Beschränkungen in der Corona-Krise beschlossen. Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) und Innensenator Andreas Geisel (SPD) stellten sie am Donnerstagabend nach einer vierstündigen Sitzung des rot-rot-grünen Senats im Roten Rathaus vor. „Ich freue mich über diesen Schritt, hoffe aber auch, dass Berliner mit diesen Möglichkeiten, die jetzt eröffnet werden, verantwortlich umgehen“, sagte Pop.
Kontaktbeschränkungen: Zwei Haushalte ohne Obergrenze
Ab 9. Mai werden die Kontaktbeschränkungen für alle Berliner gelockert: Dann darf man sich nicht mehr nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder einer Person aus einem anderen Haushalt treffen, sondern zwei Haushalte können sich miteinander treffen, privat und in der Öffentlichkeit – ohne Obergrenze.
Maskenpflicht wird ausgeweitet
Für alle Berliner wird die Maskenpflicht ausgeweitet: Mundschutz soll wie bisher im Öffentlichen Nahverkehr und Einzelhandel, und nun zusätzlich auch in Taxen, auf Bahnhöfen, in Flughäfen und beim Besuch von „körpernahen Dienstleistungen“ getragen werden. Maskenpflicht gelte auch in den Autos von Fahrschulen und Fahrgemeinschaften mit unterschiedlichen Haushalten, so Pop.
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Demonstrationen: Ab dem 25. Mai mit bis zu 100 Personen
Ab Freitag, dem 8. Mai, sind bereits Aufzüge mit Fahrzeugen – also Autos, Motorrädern oder Fahrrädern – mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt. Ab 18. Mai dürfen Versammlungen mit bis zu 50 Personen auch wieder in geschlossenen Räumen stattfinden. Ab 25. Mai dürfen öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen stattfinden. Dann müssen sie auch nicht mehr „ortsfest“, also stehend stattfinden, sondern dürfen sich wieder fortbewegen, sagte Innensenator Andreas Geisel.
Gastronomie: Mit Maskenpflicht und Abstand ab 15. Mai
Gastronomische Betriebe mit Speisenangebot dürfen ab dem 15. Mai wieder von 6 bis 22 Uhr öffnen. Für das Personal gilt dann Maskenpflicht. Sie müssen für den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen bestuhlten Tischen sorgen. Außerdem soll der Mindestabstand laut Wirtschaftssenatorin Ramona Pop sogar an einem Tisch gehalten werden – wenn an diesem Tisch Mitglieder zweier Haushalte sitzen. Dann müssten da „Tische dazwischengeschoben“ werden, so Pop. Reine Schankwirtschaften, Rauchergaststätten und Shisha-Bars müssen ebenso wie Clubs weiterhin geschlossen bleiben. „Überall, wo Alkohol fließt, rücken Menschen sich auf die Pelle“, sagte Pop. Auch in Brandenburg öffnet die Gastronomie ab dem 15. Mai.
Hotels, Jugendherbergen, Hostels: Touristen wieder ab 25. Mai
Ab dem 25. Mai sind in Berliner Hotels auch wieder touristische Übernachtungen möglich. Zurzeit dürfen sie nur Geschäftskunden aufnehmen. Die Regeln zu den Restaurants gelten analog, es darf auch hier kein Frühstücksbuffet geben, die Abstände sind einzuhalten. Der Spa- und Saunabereiche müsse geschlossen bleiben.
Kosmetik-, Tattoo- und Massagestudios: mit Masken ab dem 9. Mai
Die sogenannten „körpernahen Dienstleistungen“ dürfen ab dem 9. Mai wieder öffnen. Auch hier gilt dann aber eine Maskenpflicht für Kunden wie Personal – analog zu den Friseuren, die ihren Betrieb bereits wieder aufnehmen durften.
Fahrschulen: Mit Mundschutz wieder voller Betrieb möglich
Auch Fahrschulen dürfen ihren Betrieb wieder komplett aufnehmen – wenn Fahrlehrer und –schüler dabei Masken tragen.
Kinderbetreuung: Kitas für alle, aber nur halbtags
Bis zum Sommer soll die Betreuung in Kindertagesstätten schrittweise auf alle Kinder ausgeweitet werden – die Betreuungszeit allerdings wird für alle auf maximal vier Stunden pro Tag reduziert. Ab nächsten Donnerstag, 14. Mai, sollen zunächst die Kinder am Übergang zur Grundschule und deren Geschwister wieder in die Kita gehen können, teilte die Senatsverwaltung für Bildung am Donnerstagabend mit. Als nächste Schritte seien vorgesehen, das jeweils altersmäßig absteigend weitere Jahrgänge hinzukommen, plus die jeweiligen Geschwisterkinder.
Private Kinderbetreuung: Keine Obergrenze mehr
Bisher galt hier eine Obergrenze von fünf Kindern, jetzt dürfen sich drei Haushalte gegenseitig helfen – ohne Obergrenze bei der Gruppengröße, kündigte Pop an.
Sport: Ab dem 15. Mai wieder mit acht Personen im Freien
Zurzeit ist nur Individualsport erlaubt, das soll sich ab 15. Mai sukzessive ändern: Dann wird erst das Sportmachen mit bis zu acht Personen im Freien erlaubt. „Ende Mai, Anfang Juni“, je nach Infektionsgeschehen, werde das eventuell dann auch für den Innenbereich zugelassen. Ab dem 25. Mai soll der Wettkampfbetrieb im kontaktfreien Sport – zum Beispiel Tennis und Leichtathletik - wieder möglich sein. Geisterspiele und das Training für Profimannschaften werden erlaubt. Fitnessstudios müssen weiterhin geschlossen bleiben.
Schwimmbäder: Ab dem 25. Mai, mit Abstand zwischen Handtüchern
Strand- und Freibäder dürfen ab dem 25. Mai wieder öffnen. Auch dort muss – auch zwischen den Handtüchern auf der Liegewiese – ein Mindestabstand von 1,5 Metern gehalten werden, sagte Geisel. Bevor sie öffnen dürfen, müssten die Bäder ein Nutzungs- und Hygienekonzept abarbeiten, dass mit Behörden und Gesundheitsamt abgestimmt werden müsse.
Pflegeheime: Besuche weiterhin möglich
Berlin hat bei Pflegeheimen im Gegensatz zu anderen Bundesländern den Besuch ohnehin nie komplett unterbunden – zumindest nicht per Verordnung durch den Berliner Senat. Hier dürfen Bewohner von Alten- und Pflegeheimen ohnehin Besuch von einer Person pro Tag empfangen, ausgenommen sind Menschen mit Atemwegsproblemen, sagte Senatorin Pop.