Das Schutz-Programm für Berliner Mieter
Die Bundesregierung will Haushalte vor dem Verlust der Wohnung bewahren. Aber zu welchem Preis?

Mieter sollen in der Corona-Krise vor Kündigungen geschützt sein. Das hat die Bundesregierung am Montag beschlossen.
Vorgesehen ist demnach, dass Haushalte, die in der Zeit vom1. April bis Ende Juni ihre Miete infolge der Corona-Krise nicht aufbringen können, nicht aus der Wohnung fliegen. Der Zeitraum kann bis Ende September 2020 und, bei Bedarf, sogar darüber hinaus verlängert werden. Mieter müssen die ausgefallene Miete aber bis spätestens Ende Juni 2022 nachzahlen.
Ohne die neue Regelung wäre zu erwarten, dass einer großen Anzahl von Personen die Kündigung droht, weil sie nicht in der Lage wäre, „die Miete weiterhin fristgerecht zu zahlen“, heißt es in der Begründung der Gesetzesänderung.
Die Kündigung ist aber nur in den Fällen ausgeschlossen, in denen die Mieter die Miete wegen der Ausbreitung der Covid- 19-Pandemie nicht aufbringen können. Zahlt ein Mieter die Miete aus anderen Gründen nicht, ist die Kündigung weiter möglich. Der Vermieter kann zudem weiter wegen Mietrückständen kündigen, die zu einem früheren Zeitraum aufgelaufen sind. Auch Kündigungen wegen Eigenbedarfs sind weiter möglich. Beschränkt sein soll die Regelung für Verträge, die vor dem 8.März geschlossen wurden.
Mieterverein fordert weitere Schritte zum Mieterschutz
Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt zwar dieAussetzung der Kündigungsmöglichkeiten für drei Monate, doch fordert er einen weitergehenden Schutz. „Wir appellieren an den Bundestag, diese Regelung nicht nur für Verträge wirksam werden zu lassen, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden“, sagt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Unklar sei auch, welcher Nachweis geführt werden müsse, um zu belegen, dass die Mietrückstände auf die Corona-Krise zurückzuführen seien. „Wir müssen darüber hinaus dafür Sorge tragen, dass aufgrund der Corona-Krise nicht die ohnehin finanziell benachteiligten Haushalte die schwerste Last aus den wirtschaftlichen Folgen tragen“, fordert Reiner Wild. „Denn wir können nicht davon ausgehen, dass Haushalte mit niedrigem Einkommen bis zum 30. Juni 2022 die aufgelaufenen Schulden abtragen können.“ Gar nicht nachvollziehbar sei, dass auch noch Verzugszinsen von wohl knapp sechs Prozent zulässig werden sollen. „Neben dem Kündigungsschutz sind also weitere Schritte erforderlich, denn unsere Sozialsysteme bieten für Mietschulden im erwarteten Umfang bislang keine Lösungen“, soWild.
Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GDW warnt vor „fatalen Folgen“ der geplanten Regelung. Einkünfte der Vermieter würden nach den aktuellen Plänen einfach wegbrechen, während die Ausgaben wie gewohnt weiterlaufen. Der GDW fordert einen Solidarfonds, aus dem die fälligen Mietbeträge zu zahlen sind.