Symbolbild
Symbolbild Foto: imago images/Martin Bäuml Fotodesign

Der Berliner Senat hat sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur auf weitere Lockerungen der Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie verständigt. Das betrifft unter anderem die Versammlungsfreiheit, Fitnessstudios, Kneipen, Veranstaltungen und Gottesdienste. Bedingung für alle Lockerungen ist die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln.

Für Demonstrationen gilt ab diesem Samstag (30. Mai) keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr - zunächst war vom 2. Juni die Rede. Derzeit sind öffentliche Versammlungen im Freien wegen der Pandemie noch auf 100 Teilnehmer begrenzt. Zuletzt hatte der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses vehement einen solchen Schritt gefordert. Die Freiheit, für bestimmte politische Anliegen jederzeit demonstrieren zu dürfen, gilt als wichtiges Grundrecht.

Fitnessstudios dürfen ab 2. Juni wieder loslegen

Nach mehr als zwei Monaten Verbot sollen auch andere Veranstaltungen wie bestimmte Kulturevents wieder stattfinden können. Nach dpa-Informationen sind ab 2. Juni Open-Air-Veranstaltungen wie Konzerte oder Filmvorführungen mit bis zu 200 Teilnehmern möglich, ab 16. Juni mit bis zu 500 Teilnehmern und ab 30. Juni mit bis zu 1000 Teilnehmern. Bestimmte Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind demnach ab 2. Juni mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt, ab 30. Juni dann mit bis zu 300 Teilnehmern.

Die Fitnessstudios dürfen nach rund zweieinhalb Monaten Schließung ab 2. Juni wieder loslegen. Laut Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin gibt es in der Hauptstadt 572 Fitness- und Sportstudios. Nachdem der Senat zuvor unter anderem die Möglichkeiten für Freizeitsportler bereits ausgeweitet hatte, hatte es aus der Branche immer lautere Forderungen gegeben, ebenfalls wieder öffnen zu dürfen.

Kneipenbesitzer können aufatmen

Aufatmen schließlich auch bei den Betreibern von Kneipen: Schankwirtschaften können ab 2. Juni wieder öffnen. Bedingung: Die Gäste nehmen an Tischen Platz, statt etwa am Tresen in Gruppen herumzustehen. Restaurants, Gaststätten und Cafés sind bereits seit dem 15. Mai wieder geöffnet. Zahlreiche Kneipenwirte hatten in den vergangen Tagen gefordert, ihnen gleichgestellt zu werden. Ihre wirtschaftliche Situation gilt als prekär, nachdem sie rund zweieinhalb Monate in der Regel komplett geschlossen waren.

Schließlich sollen auch wieder mehr Gläubige in Berlin Gottesdienste besuchen können. Nach dpa-Informationen sollen Gottesdienste im Freien am Samstag (30. Mai) ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich sein. Ab 2. Juni soll das dann auch für religiöse Veranstaltungen beispielsweise in Kirchen, Moscheen oder Synagogen gelten. Allerdings ergibt sich hier eine gewisse Limitierung aus strengen Abstands- und Hygieneregeln. Bisher ist die Teilnehmerzahl für Gottesdienste in Gebäuden auf 50 begrenzt.

Auch bei bestimmten Familienzusammenkünften, etwa Trauerfeiern, Taufen oder Hochzeiten, sind Lockerungen geplant. Bis zu 50 Menschen sollen an solchen anlassgebundenen Feierlichkeiten in Zukunft teilnehmen können. Neu bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen ist, dass sich demnächst neben Angehörigen zweier Haushalte auch wieder bis zu zehn Menschen etwa zu Hause oder im Freien treffen dürfen - bei 1,5 Meter Mindestabstand. Das gilt unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht.

Bedingung für alle Lockerungen ist die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln.