Corona-Streife macht Spätis dicht
Kommt jetzt etwa das generelle Verbot für diese traditionsreichen Verkaufsstellen?

Kneipen geschlossen, Restaurants dicht, Clubs zu. Das Nachtleben in Berlin ist dank der strengen Corona-Verordnungen nahezu vollständig zum Erliegen gekommen – und das ist von den Behörden auch so gewollt. Eine Lücke im rigiden Schließsystem bilden bisher die unzähligen Spätis, die nach wie vor geöffnet haben. Teilweise rund um die Uhr. In der Nacht zu Sonntag rückte die Polizei in Neukölln jetzt aber zum Großeinsatz aus und machte die Spätis dicht. Kommt jetzt etwa das generelle Verbot?
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Gegen Mitternacht schwärmten die Einsatzkräfte des Abschnitts 55 in der Neuköllner Rollbergstraße im Kiez aus. Ihr Ziel: Die unzähligen Spätverkaufsstellen, in denen sich die Berliner vor allem spätabends und an den Wochenenden mit Zigaretten und allerlei alkoholischen Getränken versorgen können. Die Polizisten nahmen sich dabei Dutzende Geschäfte vor und machten den Inhabern entschiedene Ansagen.
Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Ladenöffnungsgesetz
Nach Angaben eines Pressefotografen hätten die meisten Späti-Besitzer ihre Läden „nur widerwillig unter Androhung von Sanktionen“ geschlossen. In elf Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsanzeigen geschrieben. Vor Ort hieß es zwar, die Schließungen seien „konform mit der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus“. Auf Nachfrage sagte die Polizei am Sonntag aber, die Anzeigen seien wegen des Verstoßes gegen das Ladenöffnungsgesetz geschrieben worden.
Tatsächlich gab es bereits vor der Corona-Krise regelmäßig Streit darüber, wann und wie lange Spätis eigentlich geöffnet haben dürfen. Im Berliner Ladenöffnungsgesetz ist festgelegt, dass Verkaufsstellen, die Touristen-Artikel wie Souvenirs, Straßenkarten und „Bedarfsartikel für den alsbaldigen Verbrauch sowie Lebens- und Genussmittel zum sofortigen Verzehr anbieten“, sonnabends um Mitternacht schließen müssen und sonntags von 13 bis 20 Uhr öffnen dürfen. In der Realität hält sich allerdings kaum ein Späti an diese Zeiten, für die Kontrolle sind die jeweiligen Bezirksämter zuständig. In aller Regel werden Verstöße aber nur selten geahndet – zumindest bis Samstagnacht. Ob sich die Späti-Besitzer in den kommenden Nächten an die Öffnungszeiten halten werden, muss sich zeigen.